Neues Gesetz

Ab geht’s: Was du über E-Scooter wissen musst...

Junger Mann rast auf E-Scooter
Für die Fußgängerzone sind E-Scooter zu schnell...
Endlich ist es so weit: Der Bundesrat hat E-Roller in Berlin freigegeben. Worauf du achten musst und was verboten bleibt: alle Infos für dich…

Drei Jahre habe sich der Bund Zeit gelassen, um eine Verordnung für die elektronischen Roller auf den Weg zu bringen, obwohl die schon in vielen europäischen Städten fahren dürfen, betont der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir im Bundesrat. Um gleich darauf die Länder ins rechte Licht zu rücken, die innerhalb von nur drei Wochen das Gesetz geprüft und heute zur Abstimmung gebracht haben. Politik ist eben immer auch ein Ringen um Wählergunst. Aber nun ist es so weit: Der Bundesrat hat entschieden, dass E-Scooter ab Sommer auf Berlins Straßen fahren dürfen. Verschiedene Start-ups stehen längst in den Startlöchern, um kleine Flitzer an allen Ecken der Stadt für dich bereitzustellen. Wenn du dir keinen eigenen E-Scooter leisten magst, brauchst du also nur eine App, um künftig eine ganz neue Mobilität zu genießen. Das wird nun per Gesetz geregelt:

E-Roller in Berlin

  1. Du musst mindestens 14 Jahre alt sein.
  2. Einen Führerschein benötigst du nicht.
  3. Falls du einen Führerschein hast, gilt eine 0,5 Promille-Grenze. Wenn du keinen hast oder noch Fahranfänger bist, musst du komplett nüchtern bleiben, wenn du E-Scooter fahren willst.
  4. Fahren darfst du nur auf Fahrradwegen und wenn keiner vorhanden ist auf der Straße.
  5. Es gibt keine Helmpflicht.
  6. Zur Ausrüstung des Rollers sollen eine helltönende Glocke, seitliche Reflektoren, zwei unabhängige Bremsen und eine Beleuchtung gehören.
  7. E-Roller sollen in der BVG mitgenommen werden dürfen; jetzt liegt es an den Verkehrsbetrieben, dem Vorhaben zuzustimmen.
  8. Eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben und muss sichtbar am Fahrzeug angebracht sein.
  9. Eine amtliche Zulassung braucht dein Elektroroller nicht.

 

 

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Ein Beitrag geteilt von TIER (@tierscooter) am Mai 17, 2019 um 4:08 PDT

Was diese Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, wie das Gesetz auf Amtsdeutsch heißt, nicht regeln kann, aber dringend notwendig ist, ist Rücksichtnahme. Fußgänger können die Geschwindigkeit der unterschiedlichen Modelle nur schwer einschätzen – daher liegt es an dir, Passanten auszuweichen und niemanden zu gefährden. Anke Rehlinger, die stellvertretende Ministerpräsidentin des Saarlands, verwies auch noch einmal darauf, dass man offen für Innovationen bleiben wolle, aber nicht auf dem Rücken der Schwächsten – in dem Fall der Fußgänger.

Radwege werden voll

Zu deinem eigenen Vorteil wäre es ebenfalls, das Tempo des Elektrorollers nicht zu unterschätzen. Die Gefahr, sich bei einem Unfall den Fuß zu brechen, ist laut Unfallchirurgen durch die niedrigen Trittbretter sehr groß. Zum Glück hat sich aber laut Staatssekretär Steffen Bilger auch der Bund entschlossen, trotz solcher Sorgen um Unfälle dem Fortschritt eine Chance zu geben. Auf lange Sicht könnte es auf den Radwegen jetzt allerdings eng werden, denn auch die Zweirad-Branche ist nach wie vor im Wachstum. Bilger warb für neue Konzepte für den innerstädtischen Bereich – die die Verkehrsmittel nicht gegeneinander ausspielen. Wir werden sehen und freuen uns erst einmal auf den E-Scooter-Spaß!

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