Der minderjährige Bezirksangestellte war am 9. April im Auftrag des Jugendschutzes unterwegs. Begleitet von einer Mitarbeiterin der Senatsinnenverwaltung, die jedoch im Hintergrund blieb, testete er am Alexanderplatz, wie genau es die dortigen Kioske und Supermärkte mit den Bestimmungen für den Verkauf von Alkohol nehmen. Sechsmal versuchte er, eine Flasche Hochprozentiges, ein typisches nicht-alkoholisches Getränk zum Mixen sowie Knabberzeug zu erwerben. Fünfmal war der Jugendliche erfolgreich, darunter bei zwei namhaften Discountern. Nur in drei Fällen wurde er nach seinem Ausweis gefragt; zwei der VerkäuferInnen prüften das Dokument so oberflächlich, dass sie ihm den Alkohol dennoch aushändigten.
Vorsorglich waren bei der Aktion auch drei Mitarbeiter des Ordnungsamts Mitte im Einsatz – gegen die fünf Einzelhändler, die gegen das Verkaufsverbot an Jugendliche verstoßen haben, wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen. Bezirksstadtrat Carsten Spallek (CDU), in Mitte zuständig für Ordnungsangelegenheiten, erklärt ausdrücklich, dass die Ergebnisse der Testkäufe nicht repräsentativ seien. Ihm geht es darum, „die Verstöße festzustellen und zu sensibilisieren“ – der Jugendschutz sei von den Ladeninhabern im Auge zu behalten.
Ob es aufgrund des Resultats in Kürze zu weiteren Testkäufen kommen wird, entscheidet indes die Senatsverwaltung für Inneres. Nach deren Verfügung sind solche Aktionen nur gemeinsam mit ihren Mitarbeitern möglich.
Lies mehr: