Alle raus: Die Masche mit den verwahrlosten Häusern

Das Eckhaus an der Manteuffelstraße/Muskauer Straße liegt im begehrten Kiez, trotzdem verwahrlost es und die Mieter ziehen notgedrungen aus.
Das Eckhaus an der Manteuffelstraße/ Muskauer Straße liegt im begehrten Kiez, trotzdem verwahrlost es und die Mieter ziehen notgedrungen aus.

Extremes Mietermobbing – was hat das für Gründe? Die menschenunwürdige Methode Entmietung durch Verwahrlosung scheint in Berlin Schule zu machen. Man liest in letzter Zeit vermehrt von verzweifelten Mietern in „Schrott-“ oder „Horrorhäusern“.

Entmietung? Was ist das? Entmietung bedeutet schlicht, dass möglichst alle Mietverhältnisse eines Mietshauses beendet sind. Hat man keine Mieter mehr im Haus, gilt dieses als komplett entmietet. Bei der Methode „Entmietung durch Verwahrlosung“, oder auch „kalte Entmietung“, werden Immobilien von ihren Eigentümern oder Vermietern meist bewusst dem Verfall preisgegeben.

Das Geschäft mit dem leeren Haus

Unabhängig voneinander berichtet der Berliner Kurier jüngst von einem Haus in der Muskauer Straße in Kreuzberg, während die B.Z. ein Beispiel aus der Kameruner Straße im Wedding aufgreift. Von „verrotteten Heizkörpern“ und „Schimmel in der Wohnung“ beziehungsweise „Ratten und Müll“, ist die Rede. Die Bestandsmieter sollen vertrieben werden, so der Anschein. Was bringt dem Vermieter ein leeres, kaputtes Haus? Ganz einfach: ein leeres Haus verkauft sich besser. Ein komplett vermietetes Haus ist  für einen Investor unattraktiv, da er weder viel noch schnell Gewinn aus dem Investment generieren kann. Aus Sicht eines Unternehmers ist es verständlich, möglichst kurzfristig und möglichst viel Geld verdienen zu wollen. Ein leer stehendes Haus, welches man ohne Widerstand von Mietern Luxussanieren und dann teuer neu vermieten kann, klingt nach einem guten Geschäft, oder?

Das deutsche Mietrecht schützt den Mieter jedoch so gut, dass es fast unmöglich ist, ihm ordentlich zu kündigen. Es muss schon ein grober Verstoß gegen die im Mietvertrag vereinbarten Regeln (Miete wurde nicht bezahlt, die Wohnung wurde unerlaubt anderen überlassen , die Wohnung oder das Haus werden gefährdet) vorliegen. Sollte der Mieter sich jederzeit korrekt verhalten, ist es aussichtslos, ihn schnell aus der Wohnung raus zu bekommen. Lediglich eine Kündigung wegen Eigenbedarf hat Erfolgsaussichten. Aber das betrifft dann nur einzelne Wohnungen.

Der Mieter soll von selbst kündigen

Aus Sicht der Eigentümer ist es einfacher und effektiver, wenn der Mieter von selbst kündigt. Man muss ihn „nur“ dazu bringen. Zum Beispiel bestellt man den Ansprechpartner, also die Hausverwaltung ab, lässt den Müll nicht mehr abholen und unterlässt Reparaturen im oder am Haus. Nur wenn ernste Gefahren bestehen, die lebensgefährlich sein könnten oder das Haus nachhaltig beschädigen können und rechtlich klar geregelt sind, lässt man Handwerker kommen.

Für die Mieter ist das ein Desaster. Sie werden mit undichten Leitungen, kaputten Fenstern, Türen und Treppenhäusern allein gelassen. Nicht zuletzt für ältere Menschen ist das ein Grund zu kündigen. Den Investoren sollte klar sein, dass es sich bei Wohnimmobilien nicht um bloßen Beton handelt, sondern auch um Menschen, die darin wohnen. Schließlich ist das Recht auf Wohnen ein Menschenrecht, ein Recht, dass Vermieter als Mieter sicherlich auch genießen möchten.

Junge Leute, Studenten und Kreative können sich teuer sanierte Luxuswohnungen nicht leisten. Sie werden dadurch aus ihrem Kiez vertrieben . Aber sind nicht genau sie es, die durch Vermischung aus Kunst und Kreativität den jeweiligen Stadtteil bunt, unkonventionell und lebenswert machen? Wird nicht auch der Charakter des Kiezes verschwinden, wenn die Leute verschwinden, die ihn ausmachen? Damit doch auch ein Verkaufsargument für Hausbesitzer oder nicht? Es wird höchste Zeit für die Politik, dem einen wirksamen Riegel vorzuschieben.

Alle raus: Die Masche mit den verwahrlosten Häusern, Muskauer Straße 1, 10997 Berlin

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