Auch im Sport- und Erholungszentrum (SEZ) in Friedrichshain ziehen Flüchtlinge ein. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) hat in dem Gebäudekomplex, der in Privateigentum ist, eine Turnhalle beschlagnahmt. „Das Amt hat uns darüber informiert“, bestätigte der Sprecher des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, Sascha Langenbach, am Sonnabend. Er rechnet damit, dass demnächst auch noch Sportschulhallen, etwa am Mariannenplatz oder in der Urbanstraße, für die Unterbringung von Asylbewerbern gebraucht werden.
Riemers Hofgarten wurde systematisch entmietet
Am Mittwoch wird die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in Friedrichshain-Kreuzberg das Bezirksamt auffordern, „Wohnungen, die bekanntermaßen und in größerer Anzahl aus Spekulationsgründen leer stehen“, zu konfiszieren. Riemers Hofgarten steht im Fokus des Grünen-Antrags. Ein Quartier an der Yorckstraße / Ecke Mehringdamm aus der Gründerzeit mit über 200 Wohnungen, das nach dem Verkauf an einen irischen Investor vor acht Jahren systematisch entmietet wurde – und immer noch teilweise leer steht. Das Bezirksamt werde nach dem BVV-Beschluss die Beschlagnahmung in die Wege leiten, sagte Langenbach. „Das kriegen wir auch rechtlich durch.“ Den Eigentümern stehe für die beschlagnahmten Wohnungen ein finanzieller Ausgleich entsprechend der ortsüblichen Miete zu.
Die Rechtslage ist bei Wohnungen verzwickt
Auch das Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist keine Allzweckwaffe, um viele Flüchtlinge schnell unterzubringen. Es erlaubt zwar, Wohnungen wieder ihrem eigentlichen Zweck zuzuführen, wenn sie länger als sechs Monate leer stehen. Wenn der Eigentümer aber nachweisen kann, dass der Wohnraum „trotz geeigneter Bemühungen über längere Zeit nicht wieder vermietet werden konnte“, greift das Zweckentfremdungsverbot nicht. Dabei muss das zuständige Bezirksamt jeden Einzelfall „unter verhältnismäßiger Abwägung sämtlicher Aspekte“ prüfen.
Das Deutsche Theater stellt seine Garderobe zur Verfügung
Auch ein aktueller Bericht des Bezirksamts Pankow über „Unterbringungspotenziale für Menschen in Wohnungsnot“ hält die Beschlagnahme privaten Wohnraums nur im begründeten Einzelfall zum Schutz eines Einzelnen oder des Gemeinwesens für machbar. Und für registrierte Ferienwohnungen gelte noch ein Bestandsschutz bis 30. April 2016, auch die illegal genutzten Appartements könnten wegen der notwendigen „umfangreichen Ermittlungen nicht unmittelbar dem Wohnungsmarkt zugeführt“ werden.