Das Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) geht davon aus, dass in Berlin noch mehr neue Wohnungen gebaut werden müssen als bisher in der Diskussion sind. Experten gehen bis 2025 jährlich von 12.000 neuen Geschosswohnungen sowie 1.000 Wohneinheiten in Ein- und Zweifamilienhäusern aus, um die Nachfrage zu decken.
Bescheidener das Ziel des Berliner Senats: Der will in der laufenden Legislaturperiode jedes Jahr 6.000 neue Wohnungen gebaut sehen. Harald Simons, Wohnungsmarktexperte beim Beratungsinstitut Empirica, nannte Anfang März bei der Präsentation des Wohnungsmarktberichts der Investitionsbank Berlin die Zahl von jährlich 10.000 Neubauwohnungen. Dass die Prognose des BBSR noch höher liegt, wird mit dem „Defizit an Wohneigentum“ in der Stadt untermauert: „Wir sehen in Berlin einen deutlichen Trend zum Eigentum“, so Matthias Waltersbacher, Projektleiter Wohnungsmarkt beim BBSR. Diese Tendenz lasse sich im Wesentlichen durch Neubau erfüllen.
Bautätigkeit darf nicht gestoppt werden
Zudem geht das BBSR von steigenden Einwohner- und Haushaltszahlen aus: Die Zahl der Einwohner wird nach seinen Berechnungen bis 2025 um 20.000 zunehmen, diejenige der – für die Wohnungsnachfrage entscheidenden – Haushalte um 50.000. „In Berlin sollte der Wohnungsbau stärker anspringen, damit Engpässe vermieden werden“, fordert Waltersbacher.
Das vergangene Jahr habe bereits eine deutliche Zunahme der Bautätigkeit nicht nur von Eigentums-, sondern auch von Mietwohnungen gezeigt. Denn bei Mieten von zehn bis zwölf Euro pro Quadratmeter lohne sich der Bau von Mietwohnungen wieder. Derzeit kündigen Projektentwickler und Bauträger so viele Vorhaben an, dass damit zu rechnen ist, dass das Senatsziel von jährlich 6.000 Wohnungen bald übertroffen sein wird.
Blick nach Hamburg
Großer Bedarf besteht vor allem im günstigen Bereich. Nach einer Studie des Pestel-Instituts müssten in ganz Deutschland bis 2017 rund 825.000 Mietwohnungen gebaut werden – und zwar „überwiegend im unteren Preissegment“, wie Studienautor Matthias Günther sagt. Nötig sei dafür eine verstärkte Förderung des Wohnungsneubaus durch die öffentliche Hand, fordern Verbände der Bauwirtschaft und der Deutsche Mieterbund.
In Berlin stößt diese Forderung auf Ablehnung, wie Ephraim Gothe, Staatssekretär in der Stadtentwicklungsverwaltung, mit Verweis auf die angespannte Haushaltssituation des Landes deutlich macht: „Berlin wird sich in den nächsten Jahren Neubauförderprogramme in größerem Umfang nicht leisten können.“ Allerdings habe der Senat erkannt, dass „die Zeit, in der wir in Berlin einen besonders hohen Leerstand hatten, vorbei ist“. Wichtig sei es deshalb, beim Neubau alle Beteiligten einzubeziehen. Dabei schaue der Senat auch nach Hamburg: „Vielleicht können wir etwas von Hamburg lernen“, so Gothe.
Auch die Hansestadt mit ihrem äußerst angespannten Wohnungsmarkt verfolgt das Ziel, den Wohnungsbau anzukurbeln. Wichtigstes Instrument dabei ist das Bündnis für das Wohnen. Darin gesteht der Senat zu, die bürokratischen Hürden für den Wohnungsbau niedrig zu halten. Die Verbände und Unternehmen ihrerseits verpflichten sich, eine festgesetzte Anzahl Neubauwohnungen zu bauen.
Vergabe von Wohnungen nach Konzeptverfahren
Allerdings ist Hamburg „in der glücklichen Lage, finanziell etwas beweglicher zu sein als Berlin“, wie Willi Rickert, Amtsleiter für Wohnen in der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung meint. Allein 2011 wurden deshalb an der Elbe 2.150 öffentlich geförderte Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung errichtet. Diese können nur an Interessenten mit geringem oder mittlerem Einkommen vermietet werden. In Berlin hingegen gibt es seit 2002 keine Förderung neuer Sozialwohnungen mehr.
Einig sind sich die beiden Stadtstaaten hingegen darin, beim Verkauf städtischer Grundstücke nicht allein finanzielle, sondern auch stadtentwicklungspolitische Grundsätze zu berücksichtigen. Während der Berliner Senat sich aber noch den Kopf zerbricht, wie er die Absichtserklärung in die Tat umsetzen will, ist Hamburg schon einen Schritt weiter: „Wir vergeben städtische Grundstücke nicht im Höchstgebotverfahren, sondern im Konzeptverfahren“, erklärt Amtsleiter Rickert.