Widerspruch eingelegt

Bier-Bike-Betreiber wehrt sich gegen Verbot

Falscher Tourismus? Ein Bier-Bike mit Besatzung vor dem Reichstag.
Falscher Tourismus? Ein Bier-Bike mit Besatzung vor dem Reichstag.
Ein Unternehmer möchte weiterhin trinkfreudige Touristen mit seinen Mehrpersonenrädern durch die Prachtstraßen von Berlin-Mitte kutschieren. Daher hat er Widerspruch gegen einen Beschluss des Bezirksamts eingelegt, der wichtige Plätze und Verkehrswege für Bier-Bikes zur verbotenen Zone erklärt.

Derzeit kann es gut passieren, dass einem die mit Vergnügungssuchenden beladenen Gefährte in Mitte wieder über den Weg fahren. Die Temperaturen stimmen und auch die rechtliche Situation für die Betreiber von Bier-Bikes hat sich – möglicherweise vorübergehend – geändert. Wie berichtet hatte das Bezirksamt Mitte im Dezember 2013 eine Sondernutzungserlaubnis für die speziellen Fortbewegungsmittel eingeführt, die nur derjenige bekommt, der auch die in den Bestimmungen aufgeführten verbotenen Straßen akzeptiert. Nach Auskunft von Ordnungsstadtrat Carsten Spallek (CDU) haben sich im Bezirk bisher nur zwei Unternehmen angemeldet – eines davon hat nun Widerspruch gegen die Zusatzbestimmungen eingelegt. Dieser hat aufschiebende Wirkung: Bis zur Entscheidung der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darf nun wieder allerorts geradelt werden.

Von der Sondernutzungserlaubnis ausgenommen sind die meisten von Touristen stark frequentierten Plätze und Straßen inklusive wichtiger Verkehrswege, darunter Potsdamer- und Pariser Platz, die Straße des 17. Juni, Unter den Linden, Leipziger-, Karl-Liebknecht- und Alexanderstraße, sowie der Gendarmenmarkt. Im Wedding wurden unter anderem Müller- und Seestraße für tabu erklärt. Das Bezirksamt orientierte sich mit seinen Bestimmungen auch an einem „Positiv-Negativ-Katalog“, der aus kulturellen, historischen und stadtpolitischen Gründen die Nutzung bestimmter Orte einschränkt. Die Bier-Bikes, auf denen bis zu zwölf Personen sitzen und trinken können, während ein Fahrer die Steuerung übernimmt, werden in diesem Zusammenhang als bedenklich empfunden – auch aus Gründen des Verkehrsflusses.

Stadtrat Spallek ist zuversichtlich, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Widerspruch des betroffenen Unternehmers zurückweisen wird: „Ich gehe davon aus, dass sie uns nicht nur inhaltlich folgen, sondern dass die [Verordnung] auch rechtlich zulässig ist.“ Grund für seinen Optimismus ist die Tatsache, dass die städtische Verwaltung die Bezirke eigens aufgefordert hatte, die entsprechende Regelung selbst vorzunehmen. Den Bier-Bike-Betreibern bliebe dann noch der Klageweg.

Bier-Bike-Betreiber wehrt sich gegen Verbot, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin

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