Derzeit kann es gut passieren, dass einem die mit Vergnügungssuchenden beladenen Gefährte in Mitte wieder über den Weg fahren. Die Temperaturen stimmen und auch die rechtliche Situation für die Betreiber von Bier-Bikes hat sich – möglicherweise vorübergehend – geändert. Wie berichtet hatte das Bezirksamt Mitte im Dezember 2013 eine Sondernutzungserlaubnis für die speziellen Fortbewegungsmittel eingeführt, die nur derjenige bekommt, der auch die in den Bestimmungen aufgeführten verbotenen Straßen akzeptiert. Nach Auskunft von Ordnungsstadtrat Carsten Spallek (CDU) haben sich im Bezirk bisher nur zwei Unternehmen angemeldet – eines davon hat nun Widerspruch gegen die Zusatzbestimmungen eingelegt. Dieser hat aufschiebende Wirkung: Bis zur Entscheidung der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darf nun wieder allerorts geradelt werden.
Stadtrat Spallek ist zuversichtlich, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Widerspruch des betroffenen Unternehmers zurückweisen wird: „Ich gehe davon aus, dass sie uns nicht nur inhaltlich folgen, sondern dass die [Verordnung] auch rechtlich zulässig ist.“ Grund für seinen Optimismus ist die Tatsache, dass die städtische Verwaltung die Bezirke eigens aufgefordert hatte, die entsprechende Regelung selbst vorzunehmen. Den Bier-Bike-Betreibern bliebe dann noch der Klageweg.