Am 1. Januar 1929 nahm die BVG ihren Betrieb auf und gehört seitdem so sehr zu Berlin wie das Brandenburger Tor und der Alexanderplatz. Mal wird sie geliebt, mal wird sie gehasst. Doch eins ist sicher: Die BVG macht unsere Stadt noch lebenswerter. Statt den 90. Geburtstag mit großen Feierlichkeiten zu zelebrieren, schenkt die BVG als Zeichen der Nachhaltigkeit und der umweltfreundlichen Mobilität der Stadt 90 Bäume.
Auch wir sagen Happy Birthday, liebe BVG, und wünschen uns, dass du uns in Zukunft wieder zuverlässiger durch die Stadt fährst – ohne Verspätungen, Zugausfälle und schlecht gelaunte Busfahrer und Busfahrerinnen. Im Gegenzug haben wir mal etwas genauer in deine Beförderungsbedingungen geschaut und eine Liste mit 5 Dingen zusammengestellt, die jeder Berliner in der BVG besser sein lässt…
Mit dem Fahrrad die U-Bahn nutzen
„Mitm Fahrrad nich in erstn Wajen!“ Diesen Klassiker kennen die meisten Fahrgäste schon. Wer’s ignoriert, kann sich auf einen herrlichen Anranzer per Ansage einstellen. Immerhin sind Fahrräder ja generell sowieso beförderungspflichtig und du darfst auch nur „ein einsitziges, zweirädriges Fahrrad“ mitnehmen. Ein Kinderwagen oder ein Hund bis zur Größe einer Hauskatze sind allerdings in Ordnung. Noch Fragen? Ja: Was ist denn mit einer Wildkatze in der Größe eines katzengroßen Haushundes?
Im Zug mit dem Chemiebaukasten basteln
Die BVG bittet höflich von Radioaktivität oder Ähnlichem im Fahrzeug abzusehen, auch wenn es dir auf den ersten Blick vielleicht logisch erscheinen mag. Auf dem Arbeitsweg noch schnell das Experiment fürs Labor vorbereiten ist also nicht drin. Von der Beförderung ausgeschlossen sind nämlich „explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe“.
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Den Mann mit dem goldenen Colt spielen
Du schläfst mit der Waffe unter dem Kopfkissen, hast aber keine Berechtigung sie zu tragen? Dann gibt es eine traurige Nachricht für dich. Wenn du mit deiner Panzerfaust oder anderen Waffen nur kurz mal ein paar Stationen fahren willst, wirst du nicht mitgenommen.
Auf dicke Hose machen
Lass die Fuffies also besser mal im Club. Das Personal des VBB und damit auch die Busfahrer sind nicht verpflichtet Geldbeträge über 10 Euro zu wechseln. Wenn du Pech hast, bekommst du also eine Quittung und musst dir das restliche Geld bei der Verwaltung wieder abholen. Beim Wort Verwaltung ahnt man dann schon, wie „schnell“ die Wiederbeschaffung gehen kann.
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Deinen Fahrausweis laminieren
Du willst so deinen Fahrschein beziehungsweise dein Semesterticket vor Schmutz und Dreck bewahren? Lieber nicht. Denn kann man die Karte nicht mehr eindeutig überprüfen, ist sie ungültig. Schließlich kannst du so beliebig oft stempeln gehen. Und das is‘ dem Kontrolleur definitiv nicht egal.