BVG-Regelung

Filmen verboten!

Wehe dem, der sich beim Filmen von BVG-Fahrzeugen erwischen lässt.
Wehe dem, der sich beim Filmen von BVG-Fahrzeugen erwischen lässt.
Die Busse, S- und U-Bahnen in Berlin sind beliebte Fotomotive. Bei Nahverkehr-Fans als auch bei Hauptstadt-Touristen. Doch beim Ablichten von BVG-Fahrzeugen sollte man sich nicht erwischen lassen.

Dort kann es schon passieren, dass ein Fahrer dem ahnungslosen Hobbyfotografen Schläge androht. Damit gehe der Mitarbeiter zu weit, sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz. Grundsätzlich dürfe er sich aber dagegen wehren, aufgenommen zu werden. Im Bereich der BVG benötige jeder, der fotografiere oder filme, eine schriftliche Erlaubnis – auch wenn es nur für einen Schnappschuss ist.

Im Internet gibt es bei Youtube einen Beitrag, wie ein aufgebrachter U-Bahn-Fahrer, dessen Zug bei der Einfahrt in den Bahnhof gefilmt worden war, aussteigt und den Filmer auf dem Bahnsteig auffordert, sofort die Kamera auszumachen. Er wolle nicht gefilmt werden, begründet der Fahrer, während der Filmende betont, er habe nur den Zug aufnehmen wollen. Schließlich droht der Fahrer mit Schlägen. Kein Einzelfall. Auch in der Vergangenheit haben sich Hobbyfilmer oder -fotografen immer wieder beschwert, dass ihnen das Aufnehmen von Fahrzeugen untersagt worden sei – beispielsweise auch am Eröffnungstag der Straßenbahnstrecke in Adlershof im vergangenen Jahr. Dabei haben Aufnahmen an solchen besonderen Tagen einen hohen Wert für die Liebhaber.

Wer unerlaubt filmt, wird verwiesen

In der Hausordnung der BVG ist das Verbot nicht verankert. Es gelte aber trotzdem, sagt Reetz. Die Genehmigung durch die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit werde in der Regel problemlos erteilt. Dabei werde exakt vorgegeben, an welchem Tag auf welchem Bahnhof zu welcher Zeit gefilmt oder fotografiert werden darf. Auch die Leitstelle werde darüber informiert. Wer ohne Genehmigung Aufnahmen mache, könne von den Anlagen verwiesen werden.

Nicht so streng ist die Deutsche Bahn. Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind sogar dann ohne Genehmigung gestattet, wenn die Fotos – auch gegen Honorar – in Fachzeitschriften veröffentlicht werden. Auch im Internet dürfen die Aufnahmen auf eine eigene Seite gestellt werden. Nicht erlaubt ist der Einsatz von Scheinwerfern, Blitzanlagen und Stativen. Die Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) untersagen lediglich Aufnahmen mit künstlichem Licht.

Unabhängig davon gilt immer das Recht am eigenen Bild – für Mitarbeiter und unbeteiligte Fahrgäste. Ein ohne sein Einverständnis aufgenommener Kunde habe vor Jahren die BVG verklagt – und gewonnen, erinnert sich Reetz. 7000 Euro musste das Unternehmen zahlen; mit ein Grund für das jetzige rigide Vorgehen.


Quelle: Der Tagesspiegel

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Auch an diesem Morgen gerät der Berliner S-Bahn-Verkehr ins Stocken.

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