Maßnahmen in der Hauptstadt

Coronavirus in Berlin: Was du jetzt wissen solltest

Hände werden mit Seife über Becken gewaschen, Flüssigseife im Vordergrund
Lieber Händewaschen als in den Club gehen: das Gebot der Stunde.
Noch bestimmt das Virus, das die Lungenkrankheit Covid-19 auslösen kann, weite Bereiche des Lebens in der Hauptstadt. Wo du nach den jüngsten Lockerungen wieder hingehen kannst und was du beachten musst, erklärt unser Überblick...

Das Wichtigste ist die Gesundheit. Die Gesundheit aller. Natürlich fühlen wir auch mit den wirtschaftlich vom Coronavirus Betroffenen, den Betreiber*innen von Theatern, Konzerthallen, Bars, Clubs sowie allen anderen. Doch das ist zweitrangig, wenn es um das Leben von Menschen geht. Deshalb zunächst die grundlegenden Infos, falls du den Verdacht hast, du könntest mit dem Virus in Kontakt gekommen sein: Der Berliner Senat hat eine Hotline unter (030) 9028 2828 eingerichtet; es kann jedoch zu Wartezeiten kommen. Weitere Informationen bekommst du etwa bei der Senatsverwaltung für Gesundheit oder dem Robert-Koch-Institut. Eine der Stimmen, der in diesen Tagen viele Menschen zuhören, ist die des Virologen Professor Christian Drosten von der Charité. Mit ihm gibt es einen Podcast beim NDR.

Welche Orte wieder öffnen und welche geschlossen bleiben

Die Bundesregierung und die Länder haben sich auf die Verlängerung der Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juni geeinigt. Berlin setzt diese um. Es gibt jedoch Lockerungen: Neben dem Weg zur Arbeit (sofern du nicht schon im Homeoffice tätig bist), zum Einkaufen, zu Arzt oder Ärztin und zur Unterstützung von Hilfsbedürftigen dürfen sich künftig Angehörige zweier Familien wieder im öffentlichen Raum oder in Gaststätten treffen. Sport und Bewegung an der frischen Luft, also auch Spazierengehen, fallen ebenfalls unter diese Lockerungen. Das Bilden von größeren Gruppen draußen bleibt allerdings verboten und in jedem Fall gilt, dass ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu Personen einzuhalten ist, die nicht in der eigenen Wohnung wohnen. Bei diesem Abstand sind auch Erholungspausen auf fest installierten Sitzgelegenheiten erlaubt; wer sich auf Wiesen und Freiflächen setzt, muss fünf Meter Abstand wahren.

Weitere Lockerungen gibt es beim Einkaufen: Ab 9. Mai dürfen auch größere Geschäfte wieder öffnen – allerdings unter Auflagen hinsichtlich Hygiene, Mindestabständen und Zahl der Kund*innen. Es gilt die Regel, dass jeder Kunde und jede Kundin 20 Quadratmeter Platz für sich haben müssen; bald könnten jedoch zehn Quadratmeter ausreichen. Friseure dürfen bei Einhaltung der Vorschriften seit 4. Mai wieder unsere Haare schön machen. Sogenannte „gesichtsnahe“ Behandlungen etwa an Wimpern, Augenbrauen oder Bart bleiben aber vorerst untersagt. Kosmetikbehandlungen sind ab 11. Mai erlaubt – mit ähnlichen Beschränkungen wie im Friseurladen.

Die Gastronomie kann ein wenig aufatmen: Restaurants und Cafés dürfen ab 15. Mai wieder öffnen. Natürlich gibt es strenge Vorgaben: Tische müssen eineinhalb Meter voneinander entfernt stehen und dürfen nur von einer begrenzten Personenzahl besetzt sein. Selbstbedienung, etwa an einem Büffet, und der stehende Aufenthalt im Lokal sind untersagt. Für das Personal soll Mund- und Nasenschutzpflicht gelten. Bars bleiben weiterhin geschlossen. Ab dem 25. Mai dürfen in Hotels und Pensionen wieder Gäste zu touristischen Zwecken übernachten. Natürlich gibt es Beschränkungen – ein Frühstücksbüffet etwa wird es auch dort nicht geben.

Einschneidend für Familien: Seit dem 17. März waren Berliner Schulen und Kitas geschlossen. Nun tut sich etwas: Seit dem 20. April laufen bereits die Abiturprüfungen. Seit 27. April dürfen die Schulen schrittweise und unter entsprechenden Auflagen den Unterricht wieder aufnehmen. Zunächst waren die zehnten Jahrgänge dran, um sich auf den Mittleren Schulabschluss (MSA) vorbereiten zu können. Auch in Berufsschulen startete die Prüfungsvorbereitung. Einige weitere Jahrgangsstufen sowie die Abschlussjahrgänge von Berufs- und Fachschulen folgten am 4. Mai. Ab 11. Mai sollen stufenweise die Erst-, Fünft- und Siebtklässler dran sein.

Für Kitakinder gibt es bisher noch nur eine Notbetreuung in der Einrichtung, die sie sonst auch besuchen. Diese können grundsätzlich nur Eltern von Kindern in Anspruch nehmen, die in sogenannten „systemrelevanten Berufen“ arbeiten und keine andere Betreuung organisieren können. Ausführliche Infos dazu, welche Berufsgruppen betroffen sind, findest du in dieser Mitteilung vom Berliner Senat. Die Liste ist ausgeweitet worden und bezieht seit 27. April grundsätzlich Alleinerziehende ein. Der Senat hat nun das Ziel formuliert, in absehbarer Zeit wieder bis zu 70 Prozent der Normal-Kapazität in Kitas anzubieten. Wie das organisiert wird, ist noch unklar und hängt vom einzelnen Standort und Träger ab – es würde jedoch über die bisherige Notbetreuung hinausgehen. Inzwischen sind auch die meisten Spielplätze wieder geöffnet, auch wenn manche Bezirke von deren Nutzung abraten.

Bei Veranstaltungen und Versammlungen, ob öffentlich oder nicht-öffentlich, wird es künftig weniger einheitlich. Grundsätzlich gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen. Seit 28. April dürfen Tierpark und Zoo wieder öffnen. Im Botanischen Garten sind die Außenanlagen seit 5. Mai wieder zugänglich. Für alle drei Einrichtungen musst du jedoch online für einen bestimmten Zeitraum Tickets buchen. Seit 4. Mai dürfen Museen, nicht-kommerzielle Galerien, Gedenkstätten und wissenschaftliche Bibliotheken wieder öffnen. Zu diesem Termin sind auch wieder Gottesdienste und Demos ohne Ortswechsel mit bis zu 50 Teilnehmer*innen erlaubt. All dies gilt unter den üblichen Auflagen. Das heißt nicht, dass alle Orte sofort wieder zugänglich sind. Auf der Museumsinsel etwa dauert es womöglich noch bis Mitte Mai, ehe einzelne Häuser wieder öffnen.

Theater, Opern- und Konzerthäuser bleiben sogar bis zum 31. Juli dicht. Für Kinos wurde die Schließzeit zunächst bis zum 10. Mai verlängert. Noch ruht der Betrieb in Sporthallen, Schwimmbädern, Saunas und Fitnessstudios – hier soll es jedoch bald Bewegung geben. Öffentliche Sportanlagen unter freiem Himmel dürfen bereits wieder genutzt werden, wenn die Abstandsregel eingehalten wird. Auf Großveranstaltungen müssen wir noch länger verzichten: bis mindestens 31. August auf Events mit mehr als 1000 Teilnehmer*innen; sogar bis 24. Oktober, wenn über 5000 Menschen dabei sind. Wann Clubs wieder öffnen können, ist noch völlig offen.

Zu privaten Veranstaltungen, die wie Taufen, Hochzeiten oder Beerdigungen zwingend notwendig sind, dürfen seit 22. April bis zu 20 Menschen kommen, solange der Veranstaltende eine Anwesenheitsliste führt und diese vier Wochen aufbewahrt.

Welche Absagen es gibt

Ein prominentes Beispiel sind Fußballspiele: die gesamten ersten drei Ligen inklusive der Spiele des 1. FC Union und von Hertha BSC wurden abgesetzt. Die Regionalliga Nordost, in der auch Berliner Vereine spielen, hat ihren Betrieb ebenfalls vorerst ausgesetzt. Auch in den meisten anderen Sportarten gibt es Spielpausen oder Absagen. So findet der Berlin-Marathon 2020 nicht statt. Betroffen sind auch Messen und Konferenzen; zu den prominentesten Opfern zählen die Internationale Tourismus-Börse ITB, die erst 2021 wieder stattfindet, und die re:publica, die in abgespeckter Form wenigstens online stattfand. Weitere Absagen ziehen sich quer durch alle Bereiche: von Konzerten über Stadtführungen bis zu Vernissagen.

Öffentlicher Nahverkehr

In Bussen, U- und S-Bahnen gilt seit Montag, 27. April eine Maskenpflicht. Es dürfen auch Schals oder Tücher genutzt werden. Bußgelder haben Passagiere, die ganz oben ohne fahren, allerdings nicht zu befürchten. Die U-Bahnlinie U55 ist derzeit eingestellt. Ansonsten ist die BVG am 4. Mai wieder zum üblichen fahrplanmäßigen Takt auf ihren Strecken zurückgekehrt.

Reisen

Wer sich gerade noch im Ausland aufhält, muss beachten, dass viele Länder ihre Grenzen geschlossen haben. Seit Montag, den 16. März, sind die deutschen Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz geschlossen. Die Bundesregierung hat eine offizielle weltweite Reisewarnung ausgesprochen – auch um zu verhindern, dass noch weitere Urlauber*innen im Ausland stranden. Wer über die Flughäfen Tegel oder Schönefeld aus dem Ausland nach Berlin einreist, muss sich unverzüglich nach Hause oder in seine Unterkunft begeben und dort 14 Tage bleiben.

Liebe Leserinnen und Leser, passt bitte in diesen Zeiten auf euch und andere auf! Die Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass Lockerungen wieder zurückgenommen werden müssen, wenn die Zahl der Neuinfektionen in einer Woche 50 pro 100.000 Einwohner übersteigt. Wir versorgen euch mit Artikeln, die sich damit beschäftigen, was ihr jetzt Schönes zuhause machen könnt! 

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