Die Initiative zur Protestaktion, die von vielen weiteren Gruppen unterstützt wird, ging von dem vor rund einem Jahr gegründeten Bündnis „Zwangsräumung verhindern – wir kommen“ aus. Bürgerschaftlich engagierte Mieter und Unterstützer kommen auf Initiative des Bündnisses regelmäßig im Kreuzberger Stadtteilzentrum in der Lausitzer Straße zusammen – im gleichen Gebäude kämpfte Familie Gülbol, mit Unterstützung des Bündnisses, seit einigen Monaten um das Recht, in ihrer Wohnung zu bleiben. Obwohl die fünfköpfige Familie dort seit 16 Jahren lebte, erklärte sich der Vermieter nicht bereit, eine zu spät gezahlte Mieterhöhung zu akzeptieren. Vor Gericht wurde ein Räumungsbefehl ausgesprochen, laut „Zwangsräumung verhindern“ einer von vielen Fällen, in denen Mieterhöhungen „Menschen aus ihrem Wohn- und Lebensumfeld verdrängen“.
Brisantes Thema
„Das Thema ‚Zwangsräumung‘ ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Es gibt so gut wie keine Sozialwohungen mehr und jeder kennt Menschen, die von Hartz IV leben müssen“, so eine Pressesprecherin des Bündnisses. Noch immer würden sich zwar viele Betroffene schämen, ihre Nöte publik zu machen, doch gleichzeitig wachse „das Bewusstsein, dass man der Verdrängung mit Solidarität entgegenwirken kann“. Auch der erste Räumungsversuch der Wohung in der Lausitzer Straße 8 im Oktober 2012 konnte durch den solidarischen Protest von Nachbarn und Freunden erfolgreich verhindert werden.
„Wir erhalten Unterstützung von allen möglichen Menschen. Der Protest gegen die Zwangsräumung hat sich wie ein Lauffeuer entwickelt“, so die Sprecherin des aktiven Bündnisses. „Ganz normale Mieter machen sich ebenso gegen die Verdrängung stark wie Gewerbetreibende, Künstler oder Prominente.“ Ein Beispiel für die Brisanz des Themas sei auch das Kreuzberger „Kotti-Camp“, in dessen Rahmen Anwohner seit Monaten öffentlichkeitswirksam gegen die Mietpreissteigerungen in Berlin protestieren.
Im Fall der Lausitzer Straße hatte der Protest der BürgerInnen keinen Erfolg. In der Pressemitteilung zur Räumung am Vormittag des 14. Februar stellt das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg klar: „[Der Räumungsklage] Vorangegangen war eine rechtliche Auseinandersetzung über eine Mieterhöhung aus dem Jahre 2007. Amtsgericht und Landgericht hatten die Mieter nach Beweisaufnahme verurteilt, dem Mieterhöhungsverlangen zuzustimmen und waren – sachverständig beraten – zu dem Ergebnis gelangt, die erhöhte Miete läge unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.Die Behauptung der Mieter, es habe Absprachen über einen Verzicht auf Mieterhöhungen mit dem vorhergehenden Vermieter gegeben, haben beide Gerichte nach Anhörung von Zeugen nicht als erwiesen angesehen.“
Alle weiteren Infos zur Blockade am 14. Februar und zum Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ unter zwangsraeumungverhindern.blogsport.de
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