Noch immer scheint keine Einigung in Sicht: Auch das eingeleitete Mediationsverfahren konnte Grundstückseigentümer an der Schönholzer Straße und den Senat nicht zu einer Einigung bewegen. Im Streit um den Ausbau der Mauer-Gedenkstätte lehnt letzterer noch immer die auf 20 Jahre angelegte provisorische Nutzung der Flächen ab. Damit könnten die Eigentümer vor einer gesetzlichen Enteignung geschützt werden. Den Verkauf von Teilflächen lehnen sie weiter ab.
Der Ausbau soll den ehemaligen Postenweg begehbar machen. Auf ihm patrouillierten in den Jahrzehnten der Teilung die Grenzbeamten der DDR. Weil einige der Flächen nicht rechtzeitig zum Allgemeingut erklärt und vom Senat aufgekauft wurden, beherbergen sie heute die Gartenanlagen von vier Anwohnern. Die Besitzer wollen die insgesamt betroffenen 400 Quadratmeter zwischen Wolliner und Ruppiner Straße nicht aufgeben.
Fehlende Kompromissbereitschaft?
Laut Aussage von Regula Lüscher, der zuständigen Senatsbaudirektorin, hätten die Grundstücksbesitzer „die vom Mediator empfohlenen und verhandelten Regelungen des Grundstückverkaufs als nicht annehmbar abgelehnt.“ Derzeit seien die Gespräche „zum Erliegen gekommen“, so der Direktor der Stiftung Berliner Mauer Axel Klausmeier. Die Anwohner an der Schönholzer Straße zeigten leider keinerlei Bereitschaft, „ihre Grundstücke für den Postenweg abzugeben“.
Holger Stark, einer der betroffenen Eigentümer an der Schönholzer Straße 19, versicherte jedoch: „Wir würden den Vorschlag des Mediators annehmen.“ Demnach müsste das Land Berlin 20 Jahre auf eine Enteignung verzichten und danach in neue Verhandlungen eintreten. Als Gegenleistung würden die Grundstücksbesitzer ihre Klagen gegen Neubauten an der Bernauer Straße zurückziehen – obwohl dort eine überdurchschnittlich dichte und hohe Bebauung geplant sei, die sich negativ auf die Gartenanlagen auswirken könne. Der Grünen-Politiker Andreas Otto schob die Schuld am Scheitern der Verhandlungen dem Senat zu.
Bis auf Weiteres werden interessierte Berlin-Besucher den Postenweg wohl weiter nur bis an den Grundstückszaun der Gartenbesitzer nachvollziehen können.