Wir haben Marcus Lentz, Privatermittler und Geschäftsführer der Detektei Lentz GmbH & Co. KG, fünf Fragen zum Berufsalltag eines Detektivs gestellt. Dieses Mal geht es um die Zusammenarbeit zwischen Anwälten und der Polizei sowie um die Gültigkeit der Beweise vor Gericht.
QIEZ: Arbeiten Sie mit Anwälten oder sogar der Polizei zusammen?
Marcus Lentz: „Anwälte ja. Wir arbeiten mit einigen Kanzleien regelmäßig zusammen – vorzugsweise zum Thema Arbeits- und Familienrecht. Mit der Polizei praktisch nie, da es in den meisten Fällen keine Überschneidung gibt. Die Polizei befasst sich mit hoheitlichen Aufgaben, während wir zivilrechtliche Aufgaben und die Beweissicherung wahrnehmen.“
Wie hoch ist die Erfolgsquote?
„Was ist Erfolg? Wenn wir den Ehepartner beim Fremdgehen erwischen? Anders formuliert: In 89 Prozent aller Fälle können wir im Jahresdurchschnitt den Verdacht des Mandanten beweisen. In elf Prozent aller Fälle ist dies nicht (sicher) möglich.“
Und wie lange beschäftigen Sie sich mit einem Fall?
„Die durchschnittliche Einsatzdauer beträgt etwa ein bis zwei Wochen. Länger dauert es praktisch nie, um ein Ergebnis zu erzielen – auch wenn sich das viele im Vorfeld nicht vorstellen können.“
Sind die Ermittlungsergebnisse vor Gericht zugelassen?
„Ja, der Detektivbereich ist ein zugelassenes Beweismittel vor Gericht. Wer sein Recht vor Gericht einfordert und den Zuspruch erhält, darf sogar Schadensersatz fordern. Wenn die beauftragte Detektei zur Aufklärung des Falls beiträgt, können die Kosten oft zurückgefordert werden. Das bedeutet: Die Kosten sind steuerlich absetzbar und können unter Umständen von der Gegenseite zurückgefordert werden.
Wichtig hierbei: Die Detektei muss rechtlich sauber, wasserdicht und rechtskonform arbeiten – GPS-Sender sind zum Beispiel tabu.“
Verlangen manche Kunden eine nicht ganz legale Vorgehensweise bei einer Ermittlung? Wo sind ihre eigenen Grenzen?
„Alles, was nicht mit dem Gesetz in Einklang zu bringen ist, lehnen wir ab – genau wie die Arbeit für politische Gruppierungen aller Art. Anfragen darüber ein WhatsApp-Konto zu hacken, einen Facebook-Account auszuspionieren oder Abhörgeräte zu installieren lehnen wir grundsätzlich und ohne jede Ausnahme ab. Das ist Teil unseres Compliance-Systems.“
Wer einen Privatdetektiv beauftragt und wie es mit dem Thema Stalking in Berlin aussieht, erfährst du im zweiten Teil der Interview-Reihe.