Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“

Enteignung gegen Wohnungsnot?

Altbauhäuser mit Balkonen in Berlin
Bezahlbares Wohnen im Kiez? Das wird leider immer seltener.
Im April beginnt die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“. Die Initiative will abstimmen lassen, ob große und börsennotierte Wohnungsunternehmen gegen eine Entschädigung enteignet werden sollen.

Was zunächst nach einer absurden Forderung klang, dürfte mittlerweile gar nicht mehr so unrealistisch sein. Seit über einem Jahr wirbt die Bürgerinitiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen dafür, die Wohnungen von großen Immobilienunternehmen zu vergesellschaften. Denn Fakt ist: Berlin gilt mittlerweile als einer der wichtigsten europäischen Investitionsstandorte auf dem Immobilienmarkt. Die Stadt ist ein wahres Anlageparadies für große, börsenorientierte Wohnungsunternehmen. Und während die Investor*innen weiterhin profitieren, werden die Mieten in Großstädten in überwältigendem Maße in die Höhe getrieben.

Die Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen fordert das Land Berlin auf, das Recht auf angemessenes Wohnen sicherzustellen. Das heißt, dass auch unterdurchschnittliche Mieten für Haushalte mit geringem Einkommen zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

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Ein Beitrag geteilt von Tim Hildmann (@tim_hildmann) am Mär 7, 2019 um 10:59 PST

Im April startet die Unterschriftensammlung

Die Initiative, die aus Mieterinitiativen, politischen Organisationen sowie vielen Einzelpersonen besteht, startet im April ihre Unterschriftensammlung. In der ersten Stufe werden 20.000 und in der zweiten rund 174.000 Unterstützungsunterschriften benötigt. Danach könnte es dann zu einer Volksabstimmung kommen, in der über die Hälfte der wahlberechtigten Berliner dem Antrag zustimmen müssten. Das Ziel: Die Vergemeinschaftung von mehreren hunderttausend Wohnungen der größten privaten Wohnungsgesellschaften in Berlin. Davon betroffen wären alle Unternehmen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen und deren Ziel es ist, Gewinn zu erwirtschaften. Ausgenommen sind daher zum Beispiel Genossenschaften.

Der Wohnungsbestand soll dann in eine Anstalt des öffentlichen Rechts eingebracht werden, in der vor allem auch Mieter*innen Mitspracherecht haben. Außerdem soll diese neue Anstalt auch die Entschädigungen für die Enteignung der Immobilienunternehmen bezahlen. Wie viel die Enteignung am Ende kosten würde, ist noch unklar. Die Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen selbst geht von einem niedrigen zweistelligen Milliardenbetrag aus.

Enteignung zum Wohl der Allgemeinheit

Rechtlich beruft sich die Bürgerinitiative auf das Grundgesetz. Artikel 15, der allerdings noch nie angewandt wurde, ermöglicht es, Eigentum zu vergesellschaften: „Grund und Boden (…) können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum (…) überführt werden“, heißt es darin. Zwar schützt das Grundgesetz auch das Recht auf Eigentum, allerdings könne der Entzug des Eigentums durchgesetzt werden, wenn es um das Wohl der Allgemeinheit geht.

 

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Ein Beitrag geteilt von Danny Wee (@dannyweeart) am Nov 26, 2018 um 6:19 PST

Neben der Deutsche Wohnen wären davon auch Unternehmen wie Vonovia, ADO Properties, Grand City Property oder Akelius betroffen. Letztere verlangte erste kürzlich für eine 1-Zimmer-Wohnung von 25 Quadratmetern in der Kreuzberger Wrangelstraße 1060 Euro Warmmiete, wie die Morgenpost berichtete. Ein trauriges Beispiel dafür, was passiert, wenn der Markt das Wohnen regelt und weshalb es an der Zeit ist, Mieterhöhungen und Zwangsmodernisierung entgegenzuwirken. Vielleicht in Form von Enteignungen? Laut einer Umfrage des Tagesspiegels würde bereits die Mehrheit der Berliner*innen die Enteignung von Großvermietern gegen Entschädigung richtig finden.

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