Die zweite Stufe im Volksbegehren um den Flughafen Tegel ist erreicht, und das nach der Hälfte der vorgesehenen Zeit. Die Initiatoren von Berlin braucht Tegel hatten ein Zeitfenster von sechs Monaten um rund 20.000 erforderliche Unterschriften zur Erhaltung des Flughafens zu sammeln. Nach bereits drei Monaten wurden rund 30.000 Unterschriften eingereicht, davon sind 23.526 von der Innenverwaltung für gültig erklärt worden. Nun liegt es am Senat und dem Abgeordnetenhaus, sich in den kommenden vier Monaten mit den Forderungen von Sebastian Czaja, Generalsekretär der FDP-Berlin und Marcel Luthe, Gründer des Trägervereins Pro Tegel e.V. zu befassen.
Luthe, Czaja und viele tausend Berliner scheinen die Ansicht zu teilen, dass eine Erhaltung Tegels unbedingt notwendig sei. Zum einen um die steigenden Passagierzahlen zu bewältigen, für den BER allein zu klein wäre. Außerdem würde sich der Verkehr stauen, da er nicht mehr auf zwei Standpunkte verteilt wäre, sagt Luthe: „Der Schienenverkehr und Straßenverkehr würde zusammenbrechen.“
Senat kann Forderungen freiwillig oder unfreiwillig übernehmen
„Wir haben in der ersten Phase bereits gezeigt, dass die Berliner- im Gegensatz zum Senat – auch schnell handeln können“, teilte Luthe mit. Der FDP-Direktkandidat in Grunewald für das Abgeordnetenhaus wünsche sich nun zügiges Handeln von Senat und Abgeordnetenhaus: „Der Senat hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie übernehmen unsere Forderungen freiwillig oder es geht ganz normal weiter“.
„Ganz normal“ würde bedeuten, dass weitere 174.000 Stimmen in vier Monaten gesammelt werden müssten. Allerdings mit Hilfe des Landes Berlin: „Der Unterschied wäre hier, dass wir nicht mehr ein paar Freiwillige wären, die Unterschriften sammeln, sondern dann wäre das Land Berlin verpflichtet, dabei zu helfen“, sagt Luthe. „Überall dort, wo Berlin öffentlichen Verkehr unterhält, zum Beispiel in Bezirksämtern, müsste dann abgestimmt werden können“, sagt Luthe.
Rechtliche Prüfung steht noch aus
Nun erstmal wünscht sich Luthe eine Diskussion mit Berlins regierendem Bürgermeister Michael Müller: „Da der Regierende Bürgermeister Müller und sein Stellvertreter Herr Henkel stets – entgegen aller bekannten Gutachten – nur behaupten, dass das nicht möglich ist, wird es jetzt Zeit, sich ehrlich mit den rechtlichen Bedingungen auseinanderzusetzen“, teilte Luthe mit. Diese sind noch nicht final geklärt, das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung des Volksbegehrens steht noch aus.
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