Verkehr in Berlin

Fünf Dinge, die du über das Mobilitätsgesetz wissen solltest

Die Silhouetten von zwei Radfahrern vor der untergehenden Sonne über dem Tempelhofer Feld
Brechen jetzt auch außerhalb des Tempelhofer Feldes goldene Zeiten für Berliner Radfahrer an?
Vorfahrt für Radler – auf diese einfache Formel wird das Gesetz zum Verkehr der Zukunft gerne reduziert. Doch es steckt mehr in dem 38-seitigen Werk, das heute vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde und somit in Kraft treten kann. Was sich jetzt ändern soll.

Autofahrer werden zweitrangig – in manchen Punkten

Autofreundliche Verbände, Parteien und Medien kritisieren besonders eine Festlegung aus dem neuen Gesetz: dass dem „Umweltverbund“ Vorrang vor dem „motorisierten individuellen Straßenverkehr“ eingeräumt wird. Zum „Umweltverbund“ gehören Radfahrer, Fußgänger und die öffentlichen Verkehrsmittel. Konkret werden könnte diese Bevorzugung etwa beim Bau neuer Wohnquartiere: Diese sollen vorrangig mit Verkehrsmitteln des Umweltverbunds erschlossen werden.

Auch bei der Aufteilung des Straßenraums und der Schaltung von Ampelanlagen könnten sich die Gewichte zugunsten der umweltfreundlichen Verkehrsmittel verschieben. So steht im Gesetz die Definition von „Vorrangnetzen“ für den Radverkehr. Auf diesen für Radfahrer besonders wichtigen Verbindungen sollen sie Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr haben. Klare Einschränkung: Dies muss „im Rahmen des geltenden Rechts“ erfolgen. Die bundesweit geltende Straßenverkehrsordnung dürfte eine zu weit gehende Benachteiligung der Autofahrer verhindern.

Freie Radwege und Busspuren

Nicht nur Radler sollen freie Fahrt genießen, sondern selbstverständlich auch die Öffentlichen. Während die Tram nur gelegentlich und die U-Bahn äußerst selten mit anderen Verkehrsteilnehmern in Konflikt geraten, werden Busspuren immer wieder durch parkende, stehende oder fahrende Autos blockiert. Das Mobilitätsgesetz legt noch mal explizit fest, dass „die Nutzbarkeit der Vorrangnetze des Radverkehrs und ÖPNV“ Priorität hat. Die Freihaltung sei zu gewährleisten. Dies könnte bei Radwegen durch Poller oder andere bauliche Maßnahmen erfolgen; bei Busspuren müssten dagegen Polizei und Ordnungsamt ran. Was hier konkret passieren soll, etwa eine bestimmte Kontrolldichte, steht nicht im Gesetz. Immerhin darf die BVG nun selbstständig auf Busspuren geparkte Autos abschleppen lassen.

Unfälle verhindern: Die Vision Zero

Es ist wohl leider eine Utopie, aber sie hat es trotzdem ins Mobilitätsgesetz geschafft: Die „Vision Zero“ besagt, dass es möglichst bald keine tödlich verunglückten Radfahrer mehr geben soll. Neben der mittel- und langfristigen besseren Trennung von Auto- und Radverkehr sieht die Vision auch kurzfristige Maßnahmen vor: Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen zehn „gefährliche Knotenpunkte“ entschärft werden, im Jahr darauf 20 und in den Folgejahren jeweils 30. Außerdem wird nach jedem tödlichen Fahrradunfall geprüft, ob Sofortmaßnahmen den Ort sicherer machen können. Gleiches gilt für Unfallschwerpunkte, an denen häufig schwerverletzte Radler zu beklagen sind. Auf Wunsch des ADAC wurde in den überarbeiteten Entwurf des Gesetzes geschrieben, dass Unfallschwerpunkte generell überprüft werden.

Mehr Stellplätze und Schnellwege für Radfahrer

Das Radfahren soll nicht nur sicherer, sondern auch einfacher und komfortabler werden. Radwege an allen Hauptverkehrsstraßen sollen künftig in sicherem Abstand zu parkenden Autos verlaufen, breit genug zum Überholen sein und von Kraftfahrzeugen nicht mehr befahren werden können. Letzteres läuft auf eine bauliche Abgrenzung zur Autofahrbahn hinaus. Das schon länger diskutierte Thema Radschnellwege wird mit konkreten Zahlen unterfüttert: Mindestens 100 Kilometer dieser „Radler-Autobahnen“ verspricht das Gesetz. Auf den Verbindungen soll ein besonders hohes Tempo möglich sein. Außerdem sind mindestens 100.000 neue Fahrradstellplätze geplant – die eine Hälfte an Haltestellen und Bahnhöfen, die andere im öffentlichen Raum, etwa an Schulen und Einkaufszentren.

Für die Umsetzung aller Maßnahmen, die den Radverkehr betreffen, werden nicht nur substanzielle Beträge bereitgestellt, sondern auch neue Stellen ausgeschrieben – auf Landes- und Bezirksebene. Außerdem soll alles transparent ablaufen und im Internet nachlesbar sein. Von der Senatsverwaltung für Verkehr und den Bezirksämtern ausgewählte „zivilgesellschaftliche Akteure“ dürfen sich beteiligen.

Was sich bereits 2018 ändert

Ganze zehn Jahre hat der Berliner Senat nun Zeit, alle Punkte des Mobilitätsgesetzes umzusetzen. Es gibt aber laut Heinrich Strößenreuther, Initiator des Volksentscheids Fahrrad, auch Maßnahmen, die man bereits 2018 realisieren könne. Dazu gehören sichere Park- und Radstreifen an rund 400 Kilometern Hauptstraße, sowie 50.000 Fahrradstellplätze an S- und U-Bahn-Stationen. Bis 2020 sollen außerdem 60 neue Radwege entstehen.

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin

Weitere Artikel zum Thema

Kultur + Events
Radfahren: Egal wann, egal wo
Keine Lust auf überfüllte Öffis und ein Fahrrad hast du dir trotzdem noch nicht zugelegt? […]
Wohnen + Leben
Freie Fahrt auf dem Fahrrad-Highway
Berlin wird zur Fahrradstadt! Der Senat plant Radschnellverbindungen und will mehr Menschen zum Umstieg aufs […]
Freizeit + Wellness | Familie | Wohnen + Leben
Top 10: Tipps für die Herbstferien 2023
Vom 23.10.2023 bis 04.11.2023 sind Herbstferien in Berlin. Hier kommen zehn spannende Events für 2023, […]