Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhebt Klage gegen den Berliner Senat. Das Verwaltungsgericht soll die Behörden verurteilen, „geeignete Maßnahmen“ zu ergreifen, damit die EU- Grenzwerte für Luftschadstoffe eingehalten werden – und zwar kurzfristig. Da vor allem die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) zu hoch ist, zielt die Klage auf Beschränkungen für Dieselfahrzeuge.
Dazu gebe es etablierte Bewertungsverfahren. Das Land Berlin könne zwar ohne den Bund keine neue Umweltplakette einführen, sehr wohl aber Fahrverbote für besonders belastete Straßen verhängen – etwa Sperrungen für Lastwagen oder abwechselnd für Dieselfahrzeuge mit geraden und ungeraden Kennzeichen. Das kennt man bisher eher aus China, aber Kremer ist überzeugt, dass solche Verbote vor Gericht bestand hätten: Der Europäische Gerichtshof stelle den Gesundheitsschutz klar über alle anderen Interessen. Kremer sprach von einem „sozialpolitischen Problem: Leute mit dicken Diesel-SUVs fahren aus ihren guten Wohngegenden in die City und verpesten dort die Luft für jene, die sich keine bessere Wohnlage leisten können“.
Priorität des Gesundheitsschutzes
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte, Berlin sei in der Vergangenheit – insbesondere mit der Durchsetzung der Umweltzone – vorbildlich gewesen, habe aber nachgelassen. „Es reicht nicht, sich auf alten Lorbeeren auszuruhen: Wenn ich mir die Taxis und die Sightseeing-Busse hier anschaue, muss ich sagen: Berlin tut nicht genug.“
Die Messdaten beweisen das: Der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird an allen Straßenmessstellen überschritten, während er abseits davon eingehalten wird. Im äußersten Fall – vermutlich aber erst in mehreren Jahren – könnte Berlin zu hohen Strafzahlungen verurteilt werden. Zumal die Hauptstadt bereits von einem Vertragsverletzungsverfahren betroffen ist, das die EU-Kommission wegen der NO2-Überschreitungen gegen zahlreiche Regionen eingeleitet hat.