Die Zahl der bezahlten Übernachtungen in Berlin steigt kontinuierlich und damit die Versuchung, selbst Geld mit dem Touristen-Boom zu verdienen. Seit mehreren Jahren nimmt daher auch die Zahl der Ferienwohnungen stark zu – viele davon waren zuvor regulär vermietet. Angesichts steigender Mietpreise und der daraus folgenden sozialen Auslese in den Innenstadtbezirken ist sich die Politik einig, dass eine Begrenzung der Kurzzeit-Unterkünfte wünschenswert wäre – jedoch nicht darüber, wie diese rechtlich einwandfrei zu erreichen ist und wie sehr das Problem überhaupt drängt. Die besonders betroffenen Bezirke wollen allerdings nicht länger warten und gehen in der Frage eigene Wege.
Nach Pankow hat nun Friedrichshain-Kreuzberg eine Regelung beschlossen, die das Verbot von Ferienwohnungen zumindest in Erhaltungsrechtsgebieten – das sind Gegenden, die unter Milieuschutz stehen – vorsieht. Einer gewerblichen Nutzung von Wohnraum zu Wohnzwecken soll in Zukunft nicht mehr zugestimmt werden. Das Bezirksamt beruft sich dabei auf den Paragrafen 172 des Baugesetzbuchs und argumentiert, dass Ferienquartiere in Mietwohnungen eine nicht gewollte Nutzungsänderung im Sinne des Erhaltungsrechts darstellten. Die neue Regelung bezieht sich auf die Gebiete Boxhagener Platz, Hornstraße, Luisenstadt, Bergmannstraße-Nord, Graefestraße und Chamissoplatz.
Kritik an möglichem Kompromiss im Senat
Die Bezirkspolitiker befürchten, dass durch die steigenden Mieten die soziale Vielfalt in den Wohnquartieren gefährdet wird. Friedrichshain-Kreuzbergs Bürgermeister Franz Schulz begründet das Vorgehen: „Damit soll erreicht werden, dass die als Ferienwohnungen umgenutzten Wohnungen wieder dem regulären Mietwohnungsmarkt zur Verfügung stehen.“ Kritisch wird im Bezirksamt ein möglicher Kompromiss innerhalb der großen Koalition auf Senatsebene gesehen, demzufolge eine Meldepflicht für Ferienwohnungen und ein vierjähriger Bestandsschutz für dieselben eingeführt werden könnten.
In Friedrichshain-Kreuzberg soll schneller und entschlossener gehandelt werden. Mit der Beschränkung des Verbots auf die Gebiete unter Erhaltungsrecht wähnt man sich juristisch auf der sicheren Seite. Die Neuregelung muss noch der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben werden und wird nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Diese ist für Ende März geplant.
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