Nun ist ein weiteres halbes Jahr vergangen. Das Bezirksamt rätselt noch. Baustadtrat Kirchner erklärte gegenüber Florakiez.de, die alte sanierungsrechtliche Genehmigung ersetze nicht die übrigen notwendigen Genehmigungen. Was genau das bedeute, werde noch geprüft. Aus seiner Sicht gebe es derzeit drei Varianten:
- Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, weil der Zaun auf dem Privateigentum des Hausbesitzers steht. Dann bliebe der Zaun stehen.
- Alle erforderlichen Genehmigungen sind vorhanden. Auch dann könnte der Zaun stehen bleiben. Diese Variante sei aber unwahrscheinlich.
- Es sind Genehmigungen erforderlich, aber nicht vorhanden. Dann wäre alles offen.
Sicher scheint nur zu sein, dass der Zaun auf dem privaten Grundstück des Hauseigentümers steht, der Bereich vor der Haustür an der Straßenecke aber dennoch öffentlich gewidmetes Straßenland ist. Auf einem Foto von 1914 ist undeutlich zu erkennen, dass es damals entlang der Florastraße einen Zaun gegeben hat – nicht aber vor dem Hauseingang und dem damaligen Cigarren-Geschäft.
Dieser Artikel wurde uns zur Verfügung gestellt von www.florakiez.de.
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