Wohin mit dem Camenbert, wenn morgen der Urlaub ansteht und mit der Packung Quark, die du zu viel gekauft hast? Wie so oft ist der einfachste Weg nicht der beste: Tonnen von genießbaren Lebensmitteln landen jährlich im Müll. Dabei könnte man Käse und Co. auch mit anderen teilen. Dabei helfen offene Kühlschränke der Initiative „foodsharing e.V.“. Ganze 300 der so genannten „Fair-Teiler“ stehen in ganz Deutschland. In Berlin werden sie am häufigsten genutzt. Jetzt könnten die Kühlschränke für alle ausgerechnet in der Hauptstadt verboten werden.
Nach drei Jahren des Fair-Teilens hat das Berliner Lebensmittelamt Bedenken an dem Prinzip geäußert. Die Kühlschränke gelten als „Lebensmittelbetrieb“ und entsprechen als solche nicht den Standards der Lebensmittelaufsicht. Das Amt und der Berliner Senat sehen in den frei zugänglichen Kühlschränken ein gesundheitliches Risiko. Sähe die Behörde darüber hinweg, droht ihr im Schadensfall eine Klage wegen Fahrlässigkeit. Um das zu vermeiden, sollen Fair-Teiler jetzt nur noch genehmigt werden, wenn sie in einem Geschäftsraum stehen und ein Verantwortlicher alle Spenden registriert, in den Kühlschrank legt und herausgibt. Wenn nicht, drohen den Foodsharing-Initiatoren bis zu 50.000 Euro Bußgeld.
Eine Petition soll das Teilen retten
Das kann und möchte der foodsharing e.V. nicht leisten. Sollte der Senat an der Regelung festhalten, wird es bald keine Fair-Teiler mehr geben – so steht es auf foodsharing.de. Dort wirbt der Verein auch für die Rettung der offenen Kühlschränke. Über 6.500 Menschen haben sich schon an der Petition für die Foodsharing Fair-Teiler beteiligt. Gefordert wird, dass diese nicht als Lebensmittelbetriebe angesehen werden. Stattdessen soll gemeinsam mit foodsharing ein Leitfaden entwickelt werden, nach dem weiterhin legal Lebensmittel geteilt werden dürfen.
In anderen deutschen Städten gelten die Fair-Teiler übrigens als Weitergabe unter Privatleuten und bereiten dadurch keine rechtlichen Probleme.
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