Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke aufgehoben, weil der Uferweg nicht insgesamt als Badestelle angesehen werden könne. Damit hat sich ein Hundebesitzer mit seiner Klage durchgesetzt. Er hatte argumentiert, der Zugang zum See sei über weite Strecken nicht möglich, deshalb könne der Uferweg nicht insgesamt zur Badestelle erklärt werden. Die 23. Kammer des Gerichts hat eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht „wegen grundsätzlicher Bedeutung“ des Urteils zugelassen.
Verwaltungsakt oder Verwaltungshandeln – das ist die Frage
Bei der mündlichen Verhandlung geriet der Bezirk schnell in die Defensive. Groscurth ließ erkennen, dass er in dem Verbot einen „Verwaltungsakt“ erkennt und kein bloßes Verwaltungshandeln. Bei einem Verwaltungsakt schafft der Bezirk eigenständig Regelungen und ist dabei an formale Abläufe gebunden. Das Bezirksamt hatte aber immer argumentiert, es wende nur bestehende Regelungen nach dem Hundegesetz an. Deshalb akzeptierte der Bezirk auch keinen Widerspruch gegen das Hundeverbot.
Wenn Leinenzwang gilt, warum wird der nicht durchgesetzt?
Die zuständige Stadträtin Christa Markl-Vieto (Grüne) argumentierte vor allem inhaltlich. Die Seen seien Badegewässer und gehörten damit vor allem den Badenden, die sich durch frei herumlaufende Hunde gestört fühlten. Der Leinenzwang, der eigentlich an den Seen gilt, werde nicht hinreichend beachtet. „Kleine Kinder passen nicht mit herumlaufenden Hunden zusammen.“ Groscurth bat um „Präzision“ bei der Argumentation. Wenn überall Leinenzwang gelte, warum werde der nicht durchgesetzt?
Christa Markl-Vieto (Grüne) hatte das Verbot im Mai ausgesprochen und damit massive Kritik auf sich gezogen. Die Gegner argumentieren, der Uferweg sei ein allgemeiner Verkehrsweg, offen also auch für Hunde. Das Bezirksamt allerdings hatte den gesamten Weg zur Badestelle erklärt. Damit wären dort, laut Gesetz, Hunde nicht erlaubt.