Prozess in Berlin-Zehlendorf

Hunde dürfen wieder an den Schlachtensee!

Nicht überzeugend - weder für Hund noch Herrchen: Das Hundeverbot am Schlachtensee.
Nicht überzeugend - weder für Hund noch Herrchen: Das Hundeverbot am Schlachtensee.
Das Verwaltungsgericht hat der Klage eines Hundehalters stattgegeben. Das Hundeverbot an Krumme Lanke und Schlachtensee ist aufgehoben. Allerdings kann der Bezirk in Berufung gehen.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke aufgehoben, weil der Uferweg nicht insgesamt als Badestelle angesehen werden könne. Damit hat sich ein Hundebesitzer mit seiner Klage durchgesetzt. Er hatte argumentiert, der Zugang zum See sei über weite Strecken nicht möglich, deshalb könne der Uferweg nicht insgesamt zur Badestelle erklärt werden. Die 23. Kammer des Gerichts hat eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht „wegen grundsätzlicher Bedeutung“ des Urteils zugelassen.

Bei der mündlichen Verhandlung war das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf in die Defensive geraten. Richter Stephan Groscurth hinterfragte vor allem den Begriff Badestelle. „Was ist eine Badestelle im Sinne des Berliner Hundegesetzes?“ Dort heißt es, an gekennzeichneten Badestellen seien Hunde nicht erlaubt. Darauf gründete der Bezirk das so genannte Hundeverbot und erklärte fast die gesamten Uferwege an Schlachtensee und Krumme Lanke zur Badestelle. Schilder mit entsprechenden Hinweisen wurden aufgestellt. Zugleich hieß es auf Nachfrage von Hundehaltern, diese „Neuregelung“ sei eigentlich nur die Ausführung des Hundegesetzes und damit einfaches Verwaltungshandeln. Dagegen klagte der Zehlendorfer Hundebesitzer Frank Kuehne.

Verwaltungsakt oder Verwaltungshandeln – das ist die Frage

Bei der mündlichen Verhandlung geriet der Bezirk schnell in die Defensive. Groscurth ließ erkennen, dass er in dem Verbot einen „Verwaltungsakt“ erkennt und kein bloßes Verwaltungshandeln. Bei einem Verwaltungsakt schafft der Bezirk eigenständig Regelungen und ist dabei an formale Abläufe gebunden. Das Bezirksamt hatte aber immer argumentiert, es wende nur bestehende Regelungen nach dem Hundegesetz an. Deshalb akzeptierte der Bezirk auch keinen Widerspruch gegen das Hundeverbot.

Auch bei der Begründung der Hundeverbots-Badestelle gerieten die Bezirksvertreter ins Schlingern. Groscurth fragte bewusst naiv, warum eine Badestelle (die zudem eigentlich ein Weg ist) denn mit einem durchgestrichenen Hund markiert werde und nicht etwa mit einem blauen Schwimmer-Piktogramm? Und warum gebe es „Badestellen im engeren Sinne“, mit Pfählen markiert, auf denen sogar das Wort „Badestelle“ geschrieben stehe? Wo hört die Badestelle am Schlachtensee eigentlich auf, Badestelle zu sein?

Wenn Leinenzwang gilt, warum wird der nicht durchgesetzt?

Die zuständige Stadträtin Christa Markl-Vieto (Grüne) argumentierte vor allem inhaltlich. Die Seen seien Badegewässer und gehörten damit vor allem den Badenden, die sich durch frei herumlaufende Hunde gestört fühlten. Der Leinenzwang, der eigentlich an den Seen gilt, werde nicht hinreichend beachtet. „Kleine Kinder passen nicht mit herumlaufenden Hunden zusammen.“ Groscurth bat um „Präzision“ bei der Argumentation. Wenn überall Leinenzwang gelte, warum werde der nicht durchgesetzt?

Christa Markl-Vieto (Grüne) hatte das Verbot im Mai ausgesprochen und damit massive Kritik auf sich gezogen. Die Gegner argumentieren, der Uferweg sei ein allgemeiner Verkehrsweg, offen also auch für Hunde. Das Bezirksamt allerdings hatte den gesamten Weg zur Badestelle erklärt. Damit wären dort, laut Gesetz, Hunde nicht erlaubt.


Quelle: Der Tagesspiegel

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Restaurant und Biergarten: Die Fischerhütte am Ufer des grünen Schlachtensees

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