Die geplante Körperwelten-Ausstellung war in Berlin auf ein geteiltes Echo gestoßen. Den kritischen Stimmen schloss sich auch das Bezirksamt Mitte an und untersagte die Schau auf Grundlage des Berliner Bestattungsgesetzes, das die öffentliche Zurschaustellung von Leichen verbiete. Von Hagens und seine Ehefrau Angelina Whalley, die auch Kuratorin der Ausstellung ist, planen, in ihrem Museum auf 1.200 Quadratmetern Plastinate von toten Menschen zu zeigen, um damit die „Komplexität des menschlichen Körpers, aber auch seine Verwundbarkeit“ darzustellen, wie Whalley sagt.
Die Kuratorin zeigte sich erfreut über das Urteil: „Dieser Tag ist ein guter Tag für die Wissenschaftsfreiheit und den Wissenschaftsstandort Berlin – und auch für die Besucher, die sich auf eine spektakuläre und gleichzeitig äußerst informative Ausstellung freuen dürfen“, so Whalley. Nach den Plänen von ihr und dem an Parkinson erkrankten von Hagens soll das Menschen Museum nun nach dem Abschluss der Bauarbeiten zügig eröffnen; ein Termin würde im Januar bekannt gegeben.
Allerdings steht noch nicht fest, ob das Bezirksamt gegen das Urteil in Berufung gehen wird. Zunächst müsse die ausführliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Den Rechtsweg zum Oberverwaltungsgericht hatte die niedrigere Instanz wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ausdrücklich zugelassen.