Museum im Fernsehturm

Gericht lässt Körperwelten-Dauerausstellung zu

Gunther von Hagens ist der Mann hinter den Körperwelten-Plastinaten.
Gunther von Hagens ist der Mann hinter den Körperwelten-Plastinaten.
Alexanderplatz - Das Berliner Verwaltungsgericht hat der Klage der Ausstellungsmacher um Plastinator Gunther von Hagens recht gegeben und das Verbot des Bezirksamts Mitte für unwirksam erklärt. Das "Menschen Museum" im Fuß des Fernsehturms soll nun in den nächsten Monaten eröffnen. Gegen das Gerichtsurteil ist allerdings Berufung möglich.

Die geplante Körperwelten-Ausstellung war in Berlin auf ein geteiltes Echo gestoßen. Den kritischen Stimmen schloss sich auch das Bezirksamt Mitte an und untersagte die Schau auf Grundlage des Berliner Bestattungsgesetzes, das die öffentliche Zurschaustellung von Leichen verbiete. Von Hagens und seine Ehefrau Angelina Whalley, die auch Kuratorin der Ausstellung ist, planen, in ihrem Museum auf 1.200 Quadratmetern Plastinate von toten Menschen zu zeigen, um damit die „Komplexität des menschlichen Körpers, aber auch seine Verwundbarkeit“ darzustellen, wie Whalley sagt.

Der Rechtsauffassung des Bezirksamts schloss sich das Verwaltungsgericht nicht an. Der Gesetzgeber habe nicht im Sinn gehabt, mit dem Bestattungsgesetz plastinierte Leichen zu erfassen. Es ziele vielmehr auf die zügige Bestattung Verstorbener ab. Plastinate seien dafür jedoch gar nicht vorgesehen. Das Gericht folgte in einem weiteren Punkt der Argumentation der Kläger: Diese hatten argumentiert, man dürfe nicht zwischen den Körperwelten-Exponaten und anderen anatomischen Sammlungen, wie sie etwa die Charité ausstellt, unterscheiden. Einschreiten könnte das Bezirksamt nur, wenn im Menschen Museum Verstöße gegen die öffentliche Ordnung festgestellt würden, also etwa eindeutig anstößige Darstellungen von Exponaten. Diese hatten Gerichte bei den zahlreichen temporären Ausstellungen von Hagens‘ in verschiedenen Städten nur in Einzelfällen als gegeben gesehen.

Die Kuratorin zeigte sich erfreut über das Urteil: „Dieser Tag ist ein guter Tag für die Wissenschaftsfreiheit und den Wissenschaftsstandort Berlin – und auch für die Besucher, die sich auf eine spektakuläre und gleichzeitig äußerst informative Ausstellung freuen dürfen“, so Whalley. Nach den Plänen von ihr und dem an Parkinson erkrankten von Hagens soll das Menschen Museum nun nach dem Abschluss der Bauarbeiten zügig eröffnen; ein Termin würde im Januar bekannt gegeben.

Allerdings steht noch nicht fest, ob das Bezirksamt gegen das Urteil in Berufung gehen wird. Zunächst müsse die ausführliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Den Rechtsweg zum Oberverwaltungsgericht hatte die niedrigere Instanz wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ausdrücklich zugelassen.

Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7, 10557 Berlin

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Fax 90148790

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