Kommentar

Berliner Hundegesetz: An der kurzen Leine

Ein Rottweiler liegt draußen im Park an der Leine.
Nix mehr mit Spielen im Park - innerhalb Berlins muss der Hund an die Leine.
Wehe, wenn sie losgelassen: Hunde dürfen in der Innenstadt seit dem 1. Januar 2019 nur noch an der Leine Gassi gehen. Wie sinnvoll ist eine Leinenpflicht und ist damit noch eine artgerechte Tierhaltung möglich?

Hurra, endlich wird mal wieder etwas amtlich geregelt! Ok, ein Hundegesetz gibt es in Berlin eigentlich schon seit Juli 2016. Dieses regelt unter anderem die Mitführpflicht der kleinen „Sackerl fürs Gackerl“, wie die Österreicher das so poetisch nennen. Es verbietet auch den Kauf von Hunden auf Flohmärkten oder bei Privatpersonen. Aber weil es in Berlin eben gerne mal etwas länger dauert, ist die die zum Gesetz gehörende Leinenpflicht erst am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Ab Jahresbeginn schränkt sich die Freiheit für die geliebten Vierbeiner in der Innenstadt also noch stärker ein: Vorher durften die Hunde in bestimmten Bereichen wie unbelebte Straßen und Plätze, sowie Brachflächen noch frei herumtollen. Jetzt dürfen sie das nur noch in Hundeauslaufzonen, Privatgrundstücken und Hundeparks.

Eine allgemeine Leinenpflicht schadet mehr als sie nutzt

Ob eine allgemeine Leinenpflicht wirklich zielführend ist? Klar, es gab und gibt immer wieder Vorfälle, in denen Hunde Menschen angreifen. Deshalb gibt es seit einiger Zeit für gewisse Rassen eine Beißkorb- und Leinenpflicht. Vorsichtsmaßnahmen für alle Tiere wie eine Leinenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf vollen Plätzen, Straßen oder in Gebäuden sind ganz klar sinnvoll. Aber die Tiere nirgendwo frei laufen zu lassen, kann meiner Meinung nach keine endgültige Lösung sein, um sich gegen unerzogene Hunde zu schützen.

Wer zu faul oder zu beschäftigt ist, extra zu einer Hundeauslaufzone zu fahren und sich dort stundenlang auf eine Wiese zu stellen, lässt sein Tier im Zweifel lieber gar nicht von der Leine. Aber wie wäre deine Laune, wenn du dich nicht frei bewegen darfst? Eben. Es wäre also kein Wunder, wenn die Hunde ohne freies Spielen und Toben erst recht aggressiv werden. Wie so oft wird mit einer Leinenpflicht nur das Symptom und nicht die Ursache des Problems bekämpft: Statt Erziehung und Haltung der Hunde zu verbessern, wird wie gewohnt mit Verboten Politik gemacht.

 

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Ein Beitrag geteilt von MaxMainframe (@stefan.luenser) am Jan 14, 2017 um 4:29 PST

Dabei geht ein Teil des Gesetzes schon in die richtige Richtung: Hundehalter mit einem sogenannten Hundeführschein trifft die neue, allgemeine Leinenpflicht erst einmal nicht – sie dürfen ihren Vierbeiner weiterhin in ruhigen Gebieten frei laufen lassen. Diese Ausnahmeregelung macht durchaus Sinn, schließlich muss der Hund gehorchen, wenn er erst einmal von der Leine ist. Warum allerdings eine Ausnahme für sogenannte „Bestandshunde“ gemacht wird, die vor dem 22. Juli 2016 gekauft wurden, erschließt sich mir nicht. Warum sollten Bestandshunde besser erzogen sein? Diese Tiere genießen dieselben Rechte wie die Hunde, deren Besitzer extra auf eigene Kosten einen Hundeführschein machen müssen. Und die Sachkundeprüfung für selbigen ist fast so umfassend wie für das Autofahren: Die Herrchen müssen beim Bezirksamt 30 Fragen beantworten und an einer Hundeschule eine ein- bis zweistündige Prüfung bestehen, die sich auf das Gehorsam und das Wesen des Hundes konzentriert. Erst dann darf man sich offiziell Hundeführer nennen.

Von einem gesetzlichen Hundeführschein würden alle Seiten profitieren

Ein verpflichtender Hundeführschein, so wie in Niedersachsen bereits seit 2013 Gesetz, wäre viel sinnvoller als eine umfassende Leinenpflicht. Damit würde die bisherige Leinenregel vollkommen ausreichen, die sich grob nach dem Motto richtet: Ist viel los, lass den Hund nicht los! Denn trotz des Mehraufwands für die Halter ist der Hundeführschein eine kluge Idee, die nicht nur Hund und Herrchen zu Gute kommt. Mit einer solchen Schulung wird der Hundehalter in der Regel besser mit seinem Tier klarkommen, wovon wiederum die Mitmenschen profitieren. Und auch dem Hund geht es mit einer fachkundigen und artgerechten Haltung besser. Doch da solch eine Entscheidung politisch äußerst unpopulär wäre, wird der Hundeführschein wohl eher die Ausnahme als die Regel bleiben. Bisher wird zur Prüfung zum Hundeführschein nur „ermuntert“ und damit gelockt, von der allgemeinen Leinenpflicht befreit zu werden. Ob dieser Anreiz ausreicht, ist zweifelhaft. Solange der Schein keine Pflicht ist, werden wohl die wenigsten Hundebesitzer die zeit- und kostenaufwendige Prüfung freiwillig machen.

Doch was ist die Folge? Ohne Hundeführschein gibt es weniger kompetente Hundebesitzer und dafür mehr unerzogene Hunde. Mein Plädoyer ist also: Statt eine so strenge Leinenpflicht einzuführen, lieber den Hundeführschein zum Gesetz machen. Damit wären alle glücklicher. Die allgemeine Leinenpflicht bringt mehr Probleme als das sie hilft. Sie ist ein fauler Kompromiss zulasten des Tierwohls. Eine ordentliche Erziehung der Hunde – also genau das, was der Hundeführschein fördern soll – würde vollkommen ausreichen, um Konflikte zwischen Menschen und Vierbeinern weitestgehend zu verhindern. Also: who let the dogs out?

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