QIEZ-Blogger: Weddingweiser

Leinenpflicht in Kraft - mit vielen Ausnahmen

Kleiner braun-weißer angeleinter Hund beißt auf Wiese in einen Fußball
Auf Sportplätzen sind Hunde in Berlin stets anzuleinen.
Ab Januar müssen alle Hunde in Berlin grundsätzlich an die Leine. Auch wenn es schwer wird, sie zu kontrollieren, ist die neue Regelung prinzipiell richtig. Für welche Hunde was gilt, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Viele Hundebesitzer halten sich ohnehin bereits an das, was ab 2019 Gesetz ist. Sie nehmen in der Stadt ihren Hund an die Leine, nehmen Rücksicht, auch auf Menschen, die Angst vor Hunden haben. Die neue Regelung schützt nicht nur Menschen ohne Hund, sie unterstützt auch diese korrekten Hundehalter. Gegen das Fehlverhalten jener, die sich nicht um Rücksichtnahme scheren, gibt es jetzt zumindest ein Regelwerk. Bleibt zu hoffen, dass es die Behörden auch durchsetzen können – viel Arbeit für das ohnehin schon gebeutelte Ordnungsamt. Apropos gebeutelt: Einen Beutel muss ab Januar jeder Hundehalter immer bei sich tragen, wenn er mit Hund unterwegs ist. Ebenfalls neu: In Parks, Sportanlagen, Geschäften und Treppenhäusern muss der Vierbeiner immer und ausnahmslos an die Leine.

Es gibt viele Ausnahmen

Außerhalb der genannten Orte gilt die allgemeine Leinenpflicht, die allerdings durch weitreichende Ausnahmen verwässert wird. Wer mit seinem Tier eine Hundeschule besucht hat und einen sogenannten Hundeführerschein (Kosten: alles in allem ca. 200 Euro) erwirbt, darf auch weiterhin ohne Leine spazieren gehen. Von der Leinenpflicht befreit sind auch die Hundebesitzer, deren Tier mindestens drei Jahre ohne amtlich registrierte Zwischenfälle friedlich unter uns gelebt hat. Ebenso Hunde, die von ihrem jetzigen Halter schon vor dem 22. Juli 2016 gehalten wurden. Schätzungsweise 80 Prozent der Hunde sind damit vorerst ausgenommen, erst mit der Zeit wird die Zahl der anzuleinenden Hunde von allein ansteigen. Übrigens: Wer vom Ordnungsamt kontrolliert wird und keinen Nachweis über Hundeführerschein oder Dauer der Haltung dabei hat, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Als Nachweis für die ordnungsgemäße Haltung gilt ein Steuerbescheid oder eine Haftpflichtpolice.

Ein Hund mit einer Art Pulli sitzt auf dem Gehweg

So darfst du deinen Hund nur noch auf unbelebten Straßen und Plätzen laufen lassen - wenn er von der Leinenpflicht befreit ist (der Pulli ist ok).

Natürlich haben auch die Hunde ihre berechtigten Bedürfnisse: Sie wollen rennen, brauchen täglich Auslauf, um nicht verhaltensauffällig zu werden. Es gibt aber nicht genug Auslaufflächen für die Vierbeiner. Im Wedding nur zwei: Am Rand des Volksparks Rehberge (Dohnagestell) etwa ist eine Hundefreilauffläche ausgewiesen, im Humboldthain (entlang der Gustav-Meyer-Allee) dürfen Hunde frei laufen, im Mauerpark gibt es einen Hundeauslauf. Überall sonst gilt ab 1. Januar: Hunde an die Leine!

Dieser Artikel erschien zuerst bei www.weddingweiser.de.


Quelle: Weddingweiser

Weitere Artikel zum Thema

Tiere
Zu Besuch im Hundegarten
Reinickendorf - Vor wenigen Wochen stellte der zuständige Tierschutz-Senator Thomas Heilmann die Eckpunkte des neuen […]
Wohnen + Leben
Die Evolution der Musikindustrie
Alles ist im Wandel – auch die Musikindustrie. Der Unterschied zwischen dem Konsum in den […]