- Hunde müssen in Berlin künftig grundsätzlich an der Leine geführt werden. Auch auf Bürgersteigen. Ausnahmen gelten nur für Halter, die einen Sachkundenachweis besitzen. Dieser soll weniger als 100 Euro kosten.
- In Fußgängerzonen, Treppenhäusern, öffentlichen Verkehrsmitteln und Parkanlagen sowie im Wald müssen auch Haltern mit Sachkundenachweis ihren Vierbeiner an der Leine führen.
- Die Liste der gefährlichen Hunderassen wird auf vier reduziert: Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Tosa Inu. Generell können aber künftig Hunde aller Rassen als gefährlich eingestuft werden, wenn sie auffällig geworden sind.
- Nur gefährliche Hunde müssen einen Mikrochip tragen. Sie können auch durch einen Sachkundenachweis nicht von der Leinenpflicht befreit werden.
- Auf nicht für den Wohnungsbau geeigneten Grundstücken sollen vermehrt Hundegärten eingerichtet werden. Deren Betrieb und die Pflege liegt in Bürgerhand.
- Die BSR soll ein Konzept erarbeiten, damit künftig auch bezirkseigene Grünanlagen vom Hundekot gereinigt werden.
Ergebnisse des Bello-Dialogs
Die Eckpunkte des neuen Berliner Hundegesetzes

Berlins Hunde und ihre Herrchen und Frauchen müssen sich künftig häufiger mit ihrer Leine arrangieren.
Foto: dapd - ©Berthold Stadler
Am 18. Dezember stellt Tierschutz-Senator Thomas Heilmann - nach über einem Jahr "Bello-Dialog" zwischen Hundehaltern, Hundegegnern und Experten - die Eckpunkte des neuen Hundegesetzes für die Hauptstadt vor. QIEZ verrät euch die wichtigsten Details.