Das neue Hundegesetz, das womöglich schon am Donnerstag kommender Woche in Kraft tritt, könnte speziell am Wasser neue Verwirrung verursachen. Es kehrt nämlich die bisherige Lage um: Während es derzeit noch an Liegewiesen und eigens gekennzeichneten öffentlichen Badestellen verboten ist, Hunde mitzunehmen, wird es künftig generell an Badestellen verboten sein – es sei denn, diese sind ausdrücklich als Hundebadestellen gekennzeichnet. Dann jedoch ist Streit über die Frage programmiert, was eine Badestelle ist, denn nach dem neuen Gesetz sind keine Schilder erforderlich. Ein Mann in Badehose am Wasser könnte dann mit einem Hundebesitzer über die Frage in Streit geraten, ob hier eine Badestelle sei.
Erholung – nur ohne Hunde
Das neue Gesetz enthält einen Passus, der es den Bezirken erlaubt, für bestimmte Gebiete, die der Erholung der Bevölkerung dienen, ein Mitnahmeverbot von Hunden zu erlassen. Diese Regelung hatte die Koalition erst kurz vor Pfingsten als Änderungsantrag eingebracht; sie wurde im Rechtsausschuss beschlossen. Das freut besonders die Stadträtin Christa Markl-Vieto (Grüne) aus Steglitz-Zehlendorf, die versucht hatte, ein Hundeverbot am Schlachtensee durchzusetzen und damit im Dezember vor dem Verwaltungsgericht gescheitert war.