Die Berliner Jobcenter verhängen immer öfter Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger. In rund 68.500 Fällen kürzten sie von Januar bis September 2011 das Arbeitslosengeld II, etwa weil die Betroffenen es versäumt hatten, Termine in der Behörde oder bei einem freien Träger wahrzunehmen, oder aber die Arbeitsaufnahme verweigert hatten. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine Steigerung um 9,2 Prozent. Die mit Abstand meisten Kürzungen der Unterstützung gab es wegen Terminverstößen. Insgesamt liegt die Sanktionsquote bei 3,5 Prozent. Am härtesten greift das Neuköllner Jobcenter durch. Dort beträgt die Quote 4,9 Prozent. Am seltensten wurden hingegen Verstöße in Charlottenburg-Wilmersdorf (2,1 Prozent) und in Friedrichshain-Kreuzberg (2,7 Prozent) geahndet.
Mehr Verstöße aufgespürt
Laut dem Sprecher der Regionaldirektion für Arbeit, Erik Benkendorf, ist der Anstieg der Sanktionen nicht auf eine besondere Initiative gegen Drückeberger zurückzuführen. Vielmehr würden aufgrund der besseren wirtschaftlichen Situation in Berlin Arbeitslose öfter in das Jobcenter einbestellt, da es mehr Arbeitsangebote gibt. Dadurch könne es zu mehr Versäumnissen kommen. Zudem seien die Behörden jetzt personell besser aufgestellt und eingearbeitet als früher, so dass es mehr Kapazitäten gebe, Pflichtverstöße zu ahnden. Hinzu kommt laut Benkendorf, dass bei der sogenannten Joboffensive, für die 350 Vermittler zusätzlich eingestellt wurden, gut vermittelbare Arbeitslose engmaschiger betreut werden.
Die Kürzungen des ALG II können unterschiedlich hoch ausfallen – sie sind abhängig von der Art des Verstoßes. Wenn man beispielsweise zum ersten Mal einem Termin im Jobcenter fernbleibt, kann die Unterstützung um zehn Prozent gesenkt werden. Im Wiederholungsfall drohen 20 Prozent Kürzung. Bedeutend höher fallen die Sanktionen aus, wenn man sich nicht an die Eingliederungsvereinbarung hält, ein Arbeitsangebot oder eine Beschäftigungsmaßnahme ablehnt. Dann können erstmalig 30 Prozent einbehalten werden, beim zweiten Mal sogar 60 Prozent. Erst bei der dritten Weigerung kann das ALG II komplett gestrichen werden.