Darauf kann wohl jeder gut verzichten: Sich täglich durch den Stau kämpfen, um dann festzustellen, dass die wenigen Parkplätze rund um die Arbeitsstelle schon besetzt sind. Im übervollen Zug wegen eines Notarzteinsatzes zum Stehen kommen, wo doch um 9 Uhr ein wichtiges Meeting beginnt. Auch als Arbeitgeber wünscht man seinen Mitarbeitern solche Situationen nicht. Nicht nur deshalb macht es Sinn, das Radfahren unter der Belegschaft zu fördern und Räder zur Verfügung zu stellen. Wer sich bewegt und sportlich betätigt, ist schließlich oft leistungsfähiger. Arbeitgeber, die über das Jobrad nachdenken, sollten sich aber genau informieren.
Welche steuerlichen Fragen sind zu beachten?
Wenn du als Arbeitgeber das Fahrrad kaufst und einem Mitarbeiter überlässt, ist entscheidend, ob dies auf das Gehalt angerechnet wird. Ist das der Fall, muss der Arbeitnehmer es als „geldwerten Vorteil“ versteuern. Allerdings kommt ihm der Gesetzgeber hier seit Kurzem entgegen: Für Job-Räder, -Pedelecs und -S-Pedelecs (Elektrofahrräder bis 45 km/h), die ab dem 1. Januar 2019 übernommen wurden, gilt eine halbierte Bemessungsgrundlage für den zu versteuernden Vorteil. Für ein S-Pedelec sind zusätzlich noch die gefahrenen Kilometer zu besteuern.
So fährst du mit dem Jobrad steuerfrei
Günstiger und einfacher für den Arbeitnehmer ist es, wenn der Chef das Fahrrad oder E-Bike alleine finanziert. Handelt es sich um eine zusätzliche Leistung zum vereinbarten Lohn, auf die kein Anspruch besteht, entfällt die Besteuerung eines Jobrads für den Mitarbeiter seit Anfang 2019 komplett. Vorerst gilt dies bis Ende 2021; die Regelung soll aber bis 2030 verlängert werden.
So nutzt die neue Regel dem Arbeitgeber
Besteht in deinem Unternehmen in den Anstellungsverträgen die Regelung, dass Überstunden nicht oder nur teilweise bezahlt oder ausgeglichen werden? Dann kannst du nicht abgegoltene Mehrarbeit deinen Mitarbeitern gegenüber attraktiv machen, wenn du ihnen als Ausgleich ein Job-Rad zur Verfügung stellst. Ist der Ausgleich von Überstunden durch Gegenleistungen allerdings schriftlich fixiert, stellt er für die Arbeitnehmer wiederum einen geldwerten Vorteil dar. Um sich mit den genauen steuerrechtlichen Details vertraut zu machen, lohnt sich eine Beratung durch Experten – etwa vom Steuerbüro Scheel in Schöneberg.
Wer das Rad oder E-Bike für den Arbeitsweg seinen Mitarbeitern also „on top“ anbietet, der erhöht nicht nur deren Fitness, sondern womöglich auch die Bindung ans Unternehmen. Und dem ökologischen Fußabdruck nutzt es sowieso.