Fast 20 Tage ist ein Angestellter in Deutschland durchschnittlich krankgeschrieben. Dabei handelt es nicht immer bei jedem eingereichten Krankenschein tatsächlich um ein gesundheitliches Befinden, welches den Antritt zur Arbeit unmöglich macht. So gibt es eine regelrechte Kultur für das unberechtigte Fehlen am Arbeitsplatz. Das Krankfeiern, Blaumachen oder der gelbe Urlaubsschein sorgt bei Unternehmen hierzulande für einen Millionenschaden. Denn, wenn wichtige Mitarbeiter nicht zur Arbeit erscheinen können, nimmt meistens auch die Produktivität ab. Doch was können Arbeitnehmer eigentlich gegen vorsätzliche Blaumacher unternehmen? Welche Möglichkeiten zur Überführung haben Chefs? Und wie sehen die Konsequenzen bei einem aufgedeckten Krankfeiern für Arbeitnehmer aus?
Diese und weitere Fragen haben wir im Folgenden beantwortet. So erhältst du hier eine Übersicht von den Handlungsmöglichkeiten von Arbeitgebern und den rechtlichen Konsequenzen für Arbeitnehmer.
Privatermittler decken unberechtigte Lohnfortzahlungen auf
Ein Verstoß durch eine unberechtigte Lohnfortzahlung beim Blaumachen ist seitens der Arbeitgeber nur schwer zu beweisen. Gibt es einen begründeten Verdacht, dass ein Angestellter unberechtigt durch eine Krankmeldung von der Arbeit fernbleibt, können Privatdetektive wichtige Beweise sammeln. So hilft die Detektei Berlin beim Aufdecken von Lohnfortzahlungsbetrug und sammelt rechtskräftige Beweise. Dabei müssen sich Privatermittler jedoch an das Bundesdatenschutzgesetz halten. Ebenso ist eine Dauerüberwachung nicht möglich, so dass eine Dokumentation zielgenau und ausschließlich bei einem verhärteten Verdacht stattfinden darf. Vielmehr geht es darum, Arbeitnehmer auf frischer Tat zu ertappen. Eine Reise in den Kurzurlaub, ein Besuch im Schwimmbad oder die Gartenarbeit im Vorgarten können Widersprüche zum Ausfallgrund darstellen. Wird ein Verstoß präzise dokumentiert, gelingt es Arbeitgebern, rechtliche Schritte einzuleiten. Professionelle Detektiv-Büros halten sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen, so dass die Beweisführung auch bei einem Arbeitsgericht standhält.
Jeder sechste Arbeitnehmer hat schon einmal krankgefeiert
Besonders Berliner sind häufig länger krank, so dass viele Arbeitnehmer in der Hauptstadt regelmäßig zum Krankenschein greifen, um sich unberechtigterweise ein paar freie Tage zu schaffen. Jeder sechste Arbeitnehmer hat laut einer aktuellen Umfrage schon einmal bewusst krankgefeiert, um nicht auf die Arbeit zu müssen. Dabei handelt es sich oftmals um eher geringe Ausfallzeiten von ein bis drei Tagen Krankenzeit. Dennoch bedeutet die plötzliche Unterbesetzung in vielen Unternehmen eine große Schwächung. Gerade in der Weihnachtszeit kommt es aufgrund der Grippesaison zu vermehrten Ausfällen. Durch zusätzliche Blaumacher steigt die Ausfallquote in manchen Betrieben sogar auf bis zu 30 Prozent. Für viele Arbeitgeber eine nicht hinnehmbare Situation.
Von Abmahnung bis Kündigung – die Konsequenzen für Arbeitnehmer sind hart!
Selbstverständlich sollen Arbeitnehmer bloß nicht krank zur Arbeit erscheinen, doch reicht den meisten Menschen schon eine kleine Prellung am Fuß oder ein leichter Schnupfen, um sich einen Krankenschein einzuholen. Doch sollten Arbeitnehmer gewarnt sein, wenn sie sich unberechtigt krank von der Arbeit abmelden. Denn Arbeitgeber können mit einer stichhaltigen Dokumentation einer unberechtigten Krankmeldung eine fristlose Kündigung erwirken. In diesem Fall fällt die Lohnfortzahlung aus, ebenso bleibt dem Arbeitnehmer der Anspruch auf Arbeitslosengeld verwehrt. Für eine Strafverfolgung beim Arbeitsgericht sind vielen Arbeitgebern jedoch die Hände gebunden. Nur in den seltensten Fällen wird durch eine Detektei ermittelt, so dass auch bei einem sicheren Verdacht die stichhaltigen Beweise ausbleiben. Auch durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen gelingt es oftmals keine Beweise für das Blaumachen zu finden, so dass sich die meisten Angestellten bei der ärztlichen Befragung sehr schlau anstellen.