Der Supermarkt Lidl am Innsbrucker Platz darf sonntags nicht mehr geöffnet haben – das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden Dem Gerichtsbeschluss ging ein Verbot des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg voraus. Verkaufsstellen dürften nur an den berlinweit festgesetzten acht Sonntagen sowie aus Anlass besonderer Ereignisse öffnen, argumentierte der Bezirk – und untersagte dem Supermarkt Lidl am Innsbrucker Platz die Öffnung an regulären Sonntagen.
„Fernbahnhöfe“ sind festgelegt
Das Verwaltungsgericht folgte nicht dem Supermarkt, sondern der Sicht des Bezirksamtes. Die Ausnahmen des Ladenöffnungsgesetzes seien auf den Supermarkt am S-Bahnhof Innsbrucker Platz nicht anwendbar, heißt es in der Urteilsbegründung. Denn der Supermarkt biete nicht nur Touristenbedarf oder andere begrenzte Warengruppen wie Blumen und Pflanzen, Presseerzeugnisse oder Back- und Konditorwaren an.
Beschwerde kann eingelegt werden
Die Supermärkte in diesen Bahnhöfe, etwa Südkreuz oder Friedrichstraße, die ebenfalls sonntags öffnen, müssen sich demnach keine Sorge machen, dass auch ihnen Sonntagsruhe verordnet wird. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.