Der Rohbau des „Cantianeck“ an der Schönhauser Allee steht, sechs Etagen hoch, so wie es die Baugenehmigung des Bezirks Pankow vorsieht – trotzdem klagt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gegen den Neubau von 47 Eigentumswohnungen. Denn die Wohnungen grenzen „unmittelbar an die Sportanlage Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion, einer zentralen Sportanlage des Landes Berlin mit gesamtstädtischer Bedeutung“ und die neuen Bewohner könnten wegen der „Lärm- und Lichtimmissionen“ auf dem Sportpark vor Gericht „im schlimmsten Fall die zeitweise Schließung der Sportanlage“ erzwingen, so die Verwaltung.
Baustadtrat Kirchner ist „fast ungehalten“
„Da werde ich fast ungehalten“ sagt Bezirksbaustadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne). Der Bezirk habe die Sportverwaltung beim Baugenehmigungsverfahren angehört. Der Bauherr müsse ein Schallschutzgutachten vorlegen und gut gedämmte Fenster einbauen, um „Nutzungskonflikten“ mit dem Sportpark vorzubeugen. Und Bewohner anderer Neubauten im Umfeld klagten auch nicht.
Die Sportverwaltung beruft sich auf Bedenken des bezirklichen Umweltamtes, das dort „erhebliche Überschreitung der für Sportanlagen relevanten Immisionsrichtwerte“ festgestellt habe. Das Verwaltungsgericht hatte einen Eilantrag gegen den Bau zurückgewiesen, weil Berlin nicht gegen Berlin klagen könne. Nun geht es vors Oberverwaltungsgericht.