Es steht nicht gut um die Zukunft der „Leichenschau“ des Plastinators Gunther von Hagens. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) änderte ein Urteil des Verwaltungsgerichts und entzog dem Museum damit die Rechtsgrundlage. „Nach der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts fallen die plastinierten Ausstellungsstücke auch nach ihrer Herstellung unter den Begriff der Leiche im Sinne des Berliner Bestattungsgesetzes und unterliegen damit grundsätzlich dem im Gesetz geregelten Ausstellungsverbot“, erklärte der 12. Senat des OVG. Auch eine Ausnahmeregelung für wissenschaftliche Exponate greife hier nicht. Das Verwaltungsgericht war noch der Auffassung der Familie von Hagens gefolgt, es handele sich bei den präparierten Körperteilen nicht mehr um Leichenteile, die bestattet werden müssten.
Die Kirchen begrüßen das Urteil
Die kirchenpolitische Sprecherin der Berliner CDU, Cornelia Seibeld, begrüßte das Urteil. „Wir freuen uns, dass das Gericht die Menschenwürde höher bewertet als die Sensationslust.“ Die Menschenwürde gelte auch für Verstorbene.
Die Körperwelten-Ausstellung hat einen Mietvertrag über sieben Jahre im Sockel des Fernsehturms. Es ist die erste Dauerausstellung, nachdem Gunther von Hagens jahrelang mit seinen Exponaten um die Welt gezogen war. Befürworter sehen die plastinierten Körperteile als gutes Anschauungsmaterial für anatomische Studien, Kritiker stoßen sich dagegen vor allem an plakativen Darstellungen von Körperspendern als Atlas mit Weltkugel, Hochspringer oder Paar beim Sex. Von Hagens verzichtete bewusst auf einige umstrittene Exponate in seinem Berliner Museum.