Die neue Regelung gilt für alle Verträge, die ab dem 1.1.2013 geschlossen werden. Die bisherige Entgeltgrenze für Minijobber bestand seit ihrer Einführung im Jahre 2003 unverändert. Mit der Erhöhung wird nunmehr die allgemeine Lohnentwicklung berücksichtigt.
Auch bei den sogenannten Midijobbern wird die Verdienstgrenze von 800,00 auf 850,00 Euro pro Monat angehoben. Diese Beschäftigten arbeiten in einer „Gleitzone“, d. h. die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung steigen gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau. Weiterhin müssen diese Jobber Rentenversicherungsbeiträge leisten. Der Beitragssatz zur Sozialversicherung beträgt in der Gleitzone zwischen 10,42 % bis 20,48 % bei einem Verdienst von 800,00 Euro pro Monat. Der Arbeitgeberbeitrag ist dagegen konstant (19,58 %). Im Gegensatz dazu können sich Minijobber (bis 450,00 Euro pro Monat) von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Für alte Arbeitsverhältnisse gelten Übergangsregelungen.
Quelle: bundesregierung.de vom 25. Oktober 2012
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