„Radfahrer sollen sicher und ohne Zwang zum Absteigen an Baustellen vorbeigeführt werden; dabei sind ihnen keine größeren Einschränkungen zuzumuten als anderen Verkehrsteilnehmern.“ So steht es in der vom Senat beschlossenen Radverkehrsstrategie. Tatsächlich werden allerdings viele Baustellen so beschildert, dass nur die Wahl zwischen Lachen und Weinen bleibt – und keine Chance, sich vorschriftsmäßig zu verhalten: Mal werden Radfahrer auf den Gehweg gezwungen, wo sie die Fußgänger gefährden, mal werden sie einfach per Sperrschild ganz verboten, mal werden provisorische Markierungen geradewegs in Absperrbaken und Baugruben hinein auf den Boden geklebt.
In vielen Fällen sind die Baufirmen für solchen gefährlichen Unsinn verantwortlich, der im Fall eines Unfalls vom bloßen Ärgernis zur existenziellen Haftungsfrage werden kann.
So kommt dein Hinweis richtig an
Die Verkehrslenkung soll das Problem zunächst prüfen und entweder „im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit für Baustellen auf Hauptverkehrsstraßen selbst tätig werden“ oder den Hinweis ans zuständige Bezirksamt weiterleiten und die Hinweisgeber darüber informieren.