Interview

Ihre Anwältin für Familien- und Erbrecht

Dr. Andrea Brandani, Studium u.a. in Köln und London, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin (M.A.)
Dr. Andrea Brandani, Studium u.a. in Köln und London, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin (M.A.)
Schloßstraße - Die Rechtsanwältin Dr. Andrea Brandani steht Menschen auch in schwierigen Lebenssituationen zur Seite und betreut Klienten in den Bereichen Familien- und Erbrecht.

Sie arbeiten seit 2005 in Ihrer eigenen Kanzlei in Steglitz. Was sind Ihre Schwerpunkte?

A.B.: „Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht vertrete ich Mandanten in allen Phasen der Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Themen sind dabei u. a. Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn usw. – auch international. Außerdem bin ich spezialisiert auf Erbrecht, unterstütze bei Fragen um die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteile, Testamentserstellung, Anfechtungen usw.“

Was zeichnet Sie als Anwältin aus?

A.B.: „Neben Fachkenntnissen und Weiterbildung das unbedingte Interesse an meinen Mandanten. Wichtig sind Verständnis, Empathie und eine lösungsorientierte Strategie,  die auf die entsprechende Lebenssituation zugeschnitten ist. Dabei profitiere ich sehr von meiner Zusatzausbildung als Mediatorin.“

Ein weiterer wichtiger Bestandteil Ihrer Arbeit ist das Erbrecht.

A.B.: „Leider immer noch ein Tabuthema. Dabei weiß ich aus jahrelanger Erfahrung, dass die meisten sich sehr viel wohler fühlen, wenn alles zu ihrer Zufriedenheit geregelt ist.“

Warum ist ein richtiges Testament so wichtig?

A.B.: „Die Gültigkeit eines Testaments scheitert oft schon an einer Formalität: So muss ein Testament, das ohne Notar entsteht, zwingend handschriftlich sein. Die Unterschrift alleine reicht nicht aus. Viele haben auch falsche Vorstellungen über die Erbfolge. Es erbt nicht automatisch alleine der Ehepartner. Kinder erben beim gesetzlichen Güterstand zur Hälfte mit. Das kann bedeuten, dass der überlebende Ehegatte ein gemeinsames Haus verkaufen muss. Das gleiche Problem besteht, wenn die Eheleute die  Kinder zwar durch ein Berliner Testament zunächst als Erben ausschließen, sie aber keine Sanktionsklausel aufnehmen, welche die Kinder, solange ein Ehegatte noch lebt,  an der Geltendmachung ihres Pflichtteils hindert. Grundsätzlich gilt bei jeder wichtigen juristischen Entscheidung, ob nun nach dem Ende einer Beziehung oder der Regelung des Nachlasses: besser gleich einem Anwalt vertrauen, damit man auch wirklich sein gutes Recht bekommt.“    


Quelle: kompakt

Anwaltskanzlei Dr. Andrea Brandani, Schloßstr. 48A, 12165 Berlin

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Fax 03079742400

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