Die Bilanz des gestrigen Sturmtiefs ist erschreckend: Sieben Menschen kamen in Deutschland ums Leben und auch 18 Flamingos im Zoo Berlin wurden von herabfallenden Ästen getötet. Unzählige Autos und Häuser wurden von umfallenden Bäumen oder Ästen beschädigt, der öffentliche Nahverkehr kam gegen Abend zweitweise komplett zum Erliegen und auch der eingeschränkte Bahnverkehr sorgte dafür, dass viele Menschen in Berlin strandeten. Die Berliner Feuerwehr meldete 2.000 wetterbedingte Alarmierungen in 17 Stunden. An wen solltest du dich wenden, wenn du einen Schaden erlitten hast?
Die gute Nachricht zuerst: Laut Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg beinhalten alle Versicherungen Sturmschäden, da sie im sogenannten Basisschutz mit Feuer- und Hagelschäden zusammengefasst sind. „Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat – und Teilkaskoversicherungen – aber nur, wenn die Sturmstärke über der Skala 8 liegt„, so Schaarschmidt. Gestern herrschten dagegen bei Stufe 11 Sturmgeschwindigkeiten von 100-120 km/h. Als Faustregel für Geschädigte gilt: Sofort Fotos machen und den Schaden innerhalb von einer Woche bei der Versicherung melden. Das geht auch online: Die meisten Websites von Versicherungen haben einen Menüpunkt, unter dem man Schäden schnell und unkompliziert melden kann.
Schäden am Auto
Vor allem Autos wurden gestern von herunterfallenden Ästen, Ziegelsteinen oder umgekippten Bäumen stark beschädigt. Da viele Bäume noch voller Blätter und deshalb sehr schwer sind, richtete der Sturm hier besonders viel Schaden an. Schaarschmidt sagt dazu: „Hier tritt die Teilkasko – bereits inkludiert in der Vollkasko-Versicherung – des Autobesitzers in Kraft: Sie zahlt allerdings keinen Neuwert, sondern nur den Zeitwert des Wagens, also den Wert, den das Auto zum Zeitpunkt des Schadens besessen hat.“ Aber hier gibt es Feinheiten: Falls ein Wagen auf einen umfallenden Baum auffährt, zahlt das nur die Vollkasko-Versicherung.
Falls der Baum morsch gewesen ist, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflicht für den Schaden aufkommen. War der Baum jedoch gesund, gilt dies als „höhere Gewalt“. Ein besonderer Fall ist allerdings dieser: Fällt ein gesunder Baum von deinem Grundstück auf das parkende Auto eines Nachbarn, besteht nach § 906 II 2 BGB ein zusätzlicher Auslgeichsanpruch für den Geschädigten gegen dich, auch wenn deine Haftplicht wegen genannter „höherer Gewalt“ nicht eintritt.
Gehe aus der Tür und stehe davor O_O #Berlin #Xavier #Sturm pic.twitter.com/XBsHSYWHNG
— Alexandra Belopolsky (@a_belopolsky) 6. Oktober 2017
Schäden am Haus
Falls ein Hausdach abgedeckt, Markisen abgerissen oder ein Baum auf das Haus gefallen und es beschädigt hat, sei die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers gefragt, so Schaarschmidt. Mieter sollten den Schaden direkt ihrem Vermieter melden. Wenn jedoch Mobiliar, Fahrrad oder Gartenmöbel, also der Hausrat, zu Schaden gekommen ist, ist die Hausratversicherung derjenigen Person zuständig, der der Hausrat gehört. Bedingung ist, dass sich der Hausrat (abgesehen von Satelitten und Antennen) im Haus befand und die Türen und Fenster geschlossen waren. Schaden am Hausrat muss also der Besitzer des Hausrats, nicht des Hauses zahlen. Die Höhe der Erstattung ist hierbei abhängig von der gewählten Selbstbeteiligung bei Abschluss der Hausratversicherung.
Flug oder Zug ausgefallen
Da aus Sicherheitsgründen der Zugverkehr und auch der Flugverkehr gestern weitestgehend stillstanden, saßen viele Menschen in Berlin fest. Eigentlich sind gerade wetterbedinge Störungen ein Fall von höherer Gewalt. „Bei der Deutschen Bahn hat der Europäische Gerichtshof aber in einem Urteil 2013 entschieden, dass die Bahngesellschaft Ersatz zu leisten hat: Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent des Geldes für das Zugticket zurück, bei zwei Stunden sogar die Hälfte“, sagt der Versicherungsexperte Schaarschmdit. Falls du wie die Menschen in Berlin selbst gestrandet bist, muss die Deutsche Bahn die Kosten für Unterbringung und Verpflegung übernehmen, wie gestern geschehen.