In Berlin müssen ab sofort alle Supermarkt-Neueröffnungen, die über eine Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern verfügen, eine Kundentoilette anbieten. Das wurde in der 79. Sitzung der Amts- und Fachbereichsleiter/innen der Bauaufsicht im September beschlossen. Insbesondere aus Gründen des demographischen Wandels werde die Forderung zur Einrichtung eines barrierefreien, geschlechtsneutralen Kunden-WCs von nun an Bestandteil der Baugenehmigung sein, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit. Die Neuregelung bedürfe jedoch keiner Änderung der Bauordnung, da Verkaufsstätten von mehr als 800 Quadratmetern unter die Kategorie „Sonderbauten“ fielen, für die besondere Anforderungen gestellt werden können. Bereits bestehende Supermärkte sind allerdings nicht dazu verpflichtet, nachträglich Kundentoiletten zu installieren.
Zustande kam der Entschluss durch Druck diverser Bezirksverordnetenversammlungen (BVV), die seit Jahren auf die Einrichtung von Kundentoiletten in Berliner Supermärkten pochen. Auch verschiedene SPD-Fraktionen aus den Bezirken und Seniorengremien hatten wiederholt solche Maßnahmen gefordert.