Ach, wie entspannt das ist: Im Liegestuhl sitzen, gemächlich in die Pedale treten, sich die Sonne auf den Bauch scheinen lassen, und dann vielleicht noch ein kleines Bier – Tretbootfahren darf in Berlin eigentlich jeder und fast überall. Gut geht das nicht immer: Erst am Sonntag stieß auf dem Großen Wannsee ein Tretboot mit einem Passagierschiff zusammen. Im Boot saßen drei Menschen, die Frau und einer der beiden Männer wurden leicht verletzt. Mitarbeiter der DLRG, die in der Nähe waren, retteten die Verunglückten. Wie kann so etwas passieren? Und welche Regeln gibt es überhaupt?
Alkohol war jedenfalls diesmal nicht der Grund. Die Insassen, allesamt 27 Jahre alt, waren nach Angaben eines Polizeisprechers nüchtern. „Alkohol ist tabu am Steuer eines Tretboots, das ist wie beim Autofahren auch“, sagte er. Erlaubt seien wie auch im Auto 0,5 Promille. Kontrollieren lasse sich das jedoch schwierig, sagt der Besitzer eines Bootsverleihs am Treptower Park. Zwar müsse die Person, die die Ausleihe bezahlt, sichtlich nüchtern sein. „Dann wissen Sie aber nicht, was alles in den Taschen ist und ob während der Fahrt mal der Sitzplatz getauscht wird.“ Das sei beim Autofahren aber auch nicht anders.
Unfallhergang noch unklar
Wie genau sich der Unfall am Sonntag ereignet hat, ist nach Polizeiangaben noch unklar. Der Inhaber des Tretbootverleihs, dessen Kunden in den Unfall verwickelt waren, wollte sich am Montag zur Sache nicht äußern. Nach Polizeiangaben schipperten wohl beide Fahrzeuge auf dem Großen Wannsee in Höhe Heckeshorn talabwärts. Dabei geriet das Tretboot in die Fahrrinne des Fahrgastschiffes und stieß schräg mit ihm zusammen. Bei dem Ausflugsdampfer handelt es sich um die MS Lichtenberg, die jahrelang für die BVG im Einsatz war.
Wo Tretboote in Berlin fahren dürfen
Passagierschiffe haben eine eigene Fahrrinne, in der sie Vorfahrt haben und die andere Fahrzeuge nur überqueren sollten. Wer sich an diese Regel hält, darf auf dem Wannsee mit dem Tretboot ungestört fahren. Größere Einschränkungen gibt es auf der Spree im Berliner Innenstadtbereich. Fahrzeuge mit weniger als fünf PS, also auch Tretboote, dürfen unter anderem zwischen dem Kanzleramtssteg und der Oberbaumbrücke nicht fahren. Das Gleiche gilt nach Polizeiangaben für einen großen Teil des Spandauer Schifffahrtkanals. Schleusen hingegen hält Mike Kaus vom Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin nicht für problematisch. Das Personal an der jeweiligen Schleuse könne je nach Bauart des Boots und Größe der Schleuse individuell entscheiden, ob das Tretboot die Schleuse passieren dürfe oder nicht.