Marcus Lentz im Interview

Unterhaltsbetrug: Ein Detektiv kann im Zweifel helfen

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Eine Trennung ist wohl für niemanden schön. Insbesondere dann, wenn eine Ehe in die Brüche geht und Kinder involviert sind, kann das zu einer Belastung für alle Beteiligten werden, die sich nicht selten in Streitereien äußert. Gerade bei Kindern kann es dann Kämpfe ums Sorgerecht und Unterhaltszahlungen geben.

Bei Geld hören hier ohnehin die Höflichkeiten auf. Möglicherweise will ein Partner keinen Unterhalt zahlen oder ein anderer erhält Zahlungen, obwohl diese unberechtigt sind. Dabei handelt es sich doch keineswegs um Kavalierdelikte, sondern um einen handfesten Betrug, der auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Das jedoch nachzuweisen kann unter Umständen schwierig werden. Viel Erfahrung bringt hier Privatdetektiv Marcus Lentz mit. Er leitet die Detektei Lentz in Berlin.

Herr Lentz, welche Fälle von Unterhaltsbetrug gilt es im Allgemeinen zu unterscheiden?

Marcus Lentz: „Man unterschiedet zwischen dem Trennungsunterhalt, dem nachehelichen Unterhalt und dem Kindesunterhalt. Letzterer ist praktisch unanfechtbar. In den Fällen in denen wir beauftragt werden, geht es immer um den Unterhalt für den ehemaligen Partner, also den Trennungsunterhalt, der ab dem Trennungszeitpunkt bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt wird und dem nachehelichen Unterhalt, der regelmäßig ab der Scheidung fällig wird.“

Gerade wenn Kinder involviert sind, sollte das Thema wohl sehr sensibel behandelt werden. Wie können die Betroffenen hier zunächst vorgehen?

M.L.: „Wenn die Eltern noch vernünftig miteinander sprechen, dann sollte hier ein Gespräch – eventuell auch unter Hinzuziehung eines Mediators – geführt werden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.“

Bei Fällen von Unterhaltsbetrug sind oft mehrere Parteien involviert, oft auch Anwälte und das Jugendamt. Wann kommt der Privatdetektiv ins Spiel?

M.L.: „Wir kommen immer dann ins Spiel, wenn die Fronten verhärtet sind und unser Mandant glaubt betrogen zu werden.“

Wie sieht Ihre Arbeit dabei aus?

M.L.: „Wir dokumentieren zunächst den ‚Ist‘ Stand und entwickeln dann eine Strategie, führen die ‚Abklärung des Observationsraumes‘, also die Besichtigung der Örtlichkeiten durch und beginnen dann mit der Observation (Beobachtung).“

Da es sich hier um ein sensibles Thema handelt, wie wichtig ist hier für Sie Offenheit in der Kommunikation mit Ihrem Auftraggeber?

M.L.: „Wir stehen während der Realisierungsphase eines Auftragsmandats fast täglich in engmaschiger Abstimmung mit dem*r Mandanten*in.“

Was passiert, wenn Sie einen Unterhaltsbetrüger oder eine -betrügerin entlarven?

M.L.: „Unser Mandant erhält das Beweismittel, also die von den eingesetzten Detektiven eigenhändig unterschriebenen Berichte, ggf. – wenn deren Anfertigung zulässig war – auch visuelles Beweismaterial (Bilder, Videos). Für das Gericht sind aber fast ausschließlich unsere Berichte wichtig, da Bilder beliebig manipulierbar sind und daher meist kein Beweismittel sind. Auch muss der §22 KunstUrG., also das ‚Recht am eigenen Bild‘ der Zielperson konsequent beachtet werden. Erst wenn ein höherwertiges Rechtsgut beschädigt wird, darf ein Foto überhaupt angefertigt werden.“

Vielen Dank, Marcus Lentz, Leiter der Detektei Lenz in Berlin!

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