Vorerst keine zentrale Bearbeitung

Bezirk setzt auf mehr Personal gegen Ferienwohnungen

Einer Umwidmung von normalen Miet- in Ferienwohnungen soll zukünftig auch in Mitte mit ausreichend Personal entschieden entgegengetreten werden.
Einer Umwidmung von normalen Miet- in Ferienwohnungen soll zukünftig auch in Mitte mit ausreichend Personal entschieden entgegengetreten werden.
Das Bezirksamt Mitte hofft darauf, das neue Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum mit bis zu acht Mitarbeitern umsetzen zu können. Finanziert werden soll das zusätzliche Personal mit Mitteln, die für die Beschleunigung des Wohnungsbaus gedacht sind. Eine zentralisierte Umsetzung des Gesetzes für ganz Berlin durch den Bezirk ist vorerst vom Tisch.

Die Bedenken haben überwogen: Das Bezirksamt Mitte sieht zu hohe finanzielle Risiken für den Bezirk, etwa durch Gerichtskosten, wenn es das Zweckentfremdungsverbot zentral für die gesamte Hauptstadt kontrollieren und durchsetzen würde. Auch das Zusammenspiel zwischen dem neuen Gesetz und rein baurechtlichen Genehmigungsverfahren sei noch unklar. Insgesamt reichen dem Amt die bisher vorliegenden Unterlagen und Absprachen nicht aus – deshalb werden die Berliner Bezirke die Eindämmung der zuletzt stark gestiegenen Zahl von Ferienwohnungen vorerst getrennt angehen. Eine Zentralisierung zu einem späteren Zeitpunkt ist jedoch denkbar.

In Mitte waren bisher vier Stellen für die Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots von Wohnraum vorgesehen. Die CDU- und SPD-Fraktionen in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) haben nun beantragt, das Personal mit eigenen Mitteln aus der Wohnungsneubauprämie aufzustocken. Diese wird den Bezirken vom Senat zur zügigen Bearbeitung von Neubauanträgen zur Verfügung gestellt. Ordnungsstadtrat Carsten Spallek (CDU) unterstützt den Vorschlag. Nach seinen Angaben könnten für die Jahre 2014/15 jeweils 336.000 Euro für diesen Zweck abgerufen werden. Damit ließen sich zwei bis vier zusätzliche Mitarbeiter finanzieren.

Spallek ist zuversichtlich, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine solche Verwendung der Gelder nicht als Zweckentfremdung ansehen würde. Schließlich seien bereits von den stadtweit 72 vom Senat geförderten Stellen zur Neubaubearbeitung inzwischen 17 zur Bearbeitung des neuen Gesetzes vorgesehen. Und auch vom Erfolg der künftigen neuen Mitarbeiter ist der Stadtrat überzeugt: „Ich glaube, mit acht Mitarbeitern kann man sich der Aufgabe widmen und sich an die Arbeit machen.“

Bezirksamt Mitte, Müllerstraße 146, 13353 Berlin

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